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Afrikanische Schweinepest
Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende und unheilbare Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Die ASP verläuft in der Regel tödlich und es gibt bisher keinen Impfstoff dagegen. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und kann in Fleischprodukten monatelang infektiös bleiben. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt zwischen Schweinen, über kontaminierte Gegenstände oder durch den Verzehr virushaltiger Lebensmittelabfälle. Seit 2014 breitet sich die ASP in Europa aus und wurde 2020 erstmals in Deutschland bei Wildschweinen nachgewiesen.
Aktuelle Informationen (Stand 22. August 2024)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die für den Menschen völlig ungefährlich ist.
Noch ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) nicht im Landkreis Germersheim angekommen. Bisher wurde sie in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms und seit Mitte August auch im Landkreis Bad Dürkheim nachgewiesen. Schon mit dem Ausbruch der ASP in Hessen vor mehreren Wochen, wurden die Maßnahmen zur Vorbeugung und Früherkennung ergriffen. Ziel ist es, die Verbreitung der Seuche einzudämmen. Hier hinterlegt ist eine Karte der ASP-Fälle in Rheinland-Pfalz und Hessen mit allen Zonen sowohl für Haus- als auch für Wildschweine - Legende: Orange - Kerngebiet / Blau - Sperrzone III / Lila - Sperrzone II (infizierte Zone) / Grün - Sperrzone 1.
Auf Landesebene und auch regional arbeiten die Fachleute dabei zusammen. Im Süden des Landes haben sich die Veterinärinnen und Veterinäre zum Tierseuchenverbund Rheinpfalz zusammengeschlossen, der die Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis umfasst. Alle Beteiligten arbeiten seit Jahren in solchen Fällen eng zusammen. Dafür wurden auch weitere Spezialisten, z.B. aus den Bereichen Katastrophenschutz, Landwirtschaft und Jagd, ins Boot geholt, um umfassend Vorbereitungen zu treffen und bei einem möglichen Ausbruch schnell handlungsfähig zu sein.
In einer Pressemitteilung vom 21. August 2024 informiert die Kreisverwaltung über vorbereitende Maßnahmen für den Fall einer Ausbreitung der ASP auf den Landkreis ("Kreis Germersheim wappnet sich gegen Ausbreitung der ASP mit Sammelstellen für tote Wildschweine) weist die Kreisverwaltung auf weitere Präventivmaßnahmen hin.
Die für Menschen unbedenkliche Viruserkrankung betrifft ausschließlich Wild- und Hausschweine. In Rheinland-Pfalz gibt es ein etabliertes Früherkennungssystem: verendet aufgefundene, verunfallte und krank erlegte Wildschweine werden grundsätzlich auf ASP untersucht. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität informiert auf ihrer Webseite sehr umfassen über das Thema.
Neben der natürlichen Ausbreitung des Erregers kann die Seuche auch über infizierte Lebensmittel in die Wildschweinpopulation eingeschleppt werden. Das Virus hält sich bis zu 400 Tage sowohl in gekühltem, als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder in Wurst. Werden verseuchte Speisereste in frei zugänglichen Mülleimern, beispielsweise an Autobahnraststätten, entsorgt oder weggeworfen, besteht die Gefahr, dass die hochinfektiöse Seuche in heimische Bestände eingeschleppt wird.
Um ihre Schweineställe vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen, müssen Tierhalterinnen und Tierhalter konsequent auf Hygiene achten. Dazu gehört unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor dem Betreten die Kleidung gewechselt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine kontaminiert werden kann.
Hier finden Sie explizite Informationen und Antworten zu vielen Fragen für ...
Bitte alle Schweine anmelden
Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz weist darauf hin, dass jegliche Schweinehaltung meldepflichtig ist. Dies betrifft auch die private Haltung von sogenannten Minipigs. Die Anzeige der Tierhaltung erfolgt mit dem hier verlinkten Antrag beim Veterinäramt des Landkreises Germersheim.
Vorbeugende Bekämpfung
Um einen möglichen Seuchenherd in Deutschland frühzeitig zu erkennen und eindämmen zu können, ist das zentrale Instrument der ASP-Bekämpfung die Früherkennung. Es ist daher unbedingt erforderlich, Fallwild und krank erlegte Stücke jeglicher Gewichtsklassen zu beproben und diese Proben an das Landesuntersuchungsamt zu senden. Diese Tierkategorien werden automatisch auf Schweinepest und ASP untersucht. Weiterhin bleibt es im gesamten Gebiet bei der Schweinepestuntersuchung aller gesund erlegten Wildschweine bis zu einem Gewicht von 30 kg (aufgebrochen).
Die bereits bisher für Jagdausübungsberechtigte geltende rechtliche Verpflichtung zur Probenahme gem. tierseuchenrechtlicher Anordnung bleibt bestehen. Anordnung des LUA: Monitoring auf KSP und ASP
Da das Risiko einer Verschleppung der ASP nach Deutschland und zwar in erster Linie durch illegale Entsorgung und Verbringung von kontaminiertem Material mittlerweile als hoch bewertet wird, sind alle aufgefordert gewisse Verhaltensregeln zu beachten. Als Verschleppungsmaterial kommen in erster Linie infiziertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse in Frage, die z. B. über das Fernstraßennetz als Reiseproviant nach Deutschland verbracht und dessen Reste außerhalb von Müllgefäßen entsorgt und anschließend von Wildschweinen aufgenommen werden.
Wir bitten daher darum alle Speisreste nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen zu entsorgen. Bei Jagdreisen in betroffene Gebiete ist höchste Vorsicht geboten. Sämtliche Gegenstände, die bei der Jagd genutzt wurden (zum Beispiel Gummistiefel, Wildwannen, Messer, Fahrzeuge), müssen gereinigt und desinfiziert werden.
Zuletzt sollten Spaziergänger, sofern Sie ein totes Wildschwein sehen, dies der örtlichen Polizei melden, welche dann die Veterinärbehörde entsprechend informiert.
Weitere Infos finden Sie hier:
Wie gefährlich ist die Seuche?
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese oft tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.
Bei Wildschweinen führt die Infektion zu schweren Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Mitunter treten auch Symptome wie Durchfall, Nasenblutungen, Desorientierung oder auch verringerte Fluchtbereitschaft auf. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter. Auch können chronisch erkrankte Wildschweine das Virus weitertragen.
Die Seuche kann direkt von Tier zu Tier, über infizierte Speiseabfälle oder auch kontaminierte Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge übertragen werden. In der Umwelt ist das ASP-Virus sehr widerstandsfähig und in verendeten Wildschweinen aber auch Fleisch und Fleischerzeugnissen wie Räucher- und Pökelwaren hält es sich Wochen bis Monate.
Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest existiert gegen ASP bisher kein Impfstoff.
Die hohen Sterblichkeitsraten bedingen zahlreiche infektiöse Tierkadaver, an denen sich wiederum gesunde Wildschweine anstecken. Auswertungen in den betroffenen EU-Staaten haben gezeigt, dass sich die Seuche trotz der hohen Sterberate nicht "tot läuft", sondern dazu neigt sich dauerhaft in Gebieten "einzunisten" und von dort auszubreiten. Dies liegt vor allem an der anhaltenden Infektiosität des Materials (verseuchte Erde, Knochen, etc.), auch nach dem Versterben der Tiere.
Probeentnahmen durch Jäger
Zu beprobende Wildschweine sind derzeit ...
- ... alle verendet aufgefundenen Tiere (Fallwild)
- ... alle verunfallten Tiere (Unfallwild)
- ... alle krank erlegten Tiere
- ... verhaltensauffällige Tiere (z. B. Bewegungs- oder Koordinationsstörungen) und/oder
- ... Tiere mit Organveränderungen (z. B. Blutungen, Lungen-, Darmentzündung)
Bei Fallwild, Unfallwild oder krank erlegten Tieren muss folgende Probe entnommen werden:
- Blutprobe (EDTA-Blut, aus dem Herzen bzw. den großen Gefäßen) oder bluthaltige Körperhöhlenflüssigkeit (nach Möglichkeit Brusthöhlenflüssigkeit)
Sofern keine Blutprobe oder blutige Körperhöhlenflüssigkeit entnommen werden kann ist eine Organprobe (bevorzugt Milz, ggf. Rachenmandeln, Lymphknoten) nötig. Sofern keine der o. a. Proben entnommen werden kann, ist der gesamte Tierkörper sicherzustellen; sofern nur noch das Skelett zur Verfügung steht ein Röhrenknochen (Oberarm- oder Oberschenkelknochen).
Entsprechende Probe-Entnahmeröhrchen (mit Verpackungssets) können vom Gesundheit und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung Germersheim zur Verfügung gestellt werden. Benötigen Sie Probeentnahmeröhrchen, dann bitten wir um eine kurze telefonische Anfrage (Telefon: 07274/53-448) bzw. um eine Anfrage per E-Mail (veterinaeramt@kreis-germersheim.de) , so dass das angeforderte Material zur Abholung bereitgestellt werden kann.
Allgemeine Informationen
Das Hauptverbreitungsgebiet der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind afrikanische Länder südlich der Sahara. Im Juni 2007 wurde die ASP aus Afrika vermutlich nach Georgien eingeschleppt. Zu dieser Zeit wurden die ersten ASP-Ausbrüche aus Georgien gemeldet.
Die Ursache für das Aufkommen der Afrikanischen Schweinepest wird in der illegalen Entsorgung von Speiseabfällen vermutet, die den ASP-Erreger enthielten.
Nach 2007 breitete sich die ASP nicht nur in Georgien aus. Sie wurde schnell in die Nachbarländer Armenien, Aserbaidschan und die Russische Föderation eingeschleppt. In der Russischen Föderation treten seither kontinuierlich Fälle bei Haus- und Wildschweinen auf. Seit 2012 bis heute hat sich die ASP in der Ukraine (Haus- und Wildschweine), nach Weißrussland (Hausschweine in Kleinsthaltungen, Lage bei Wildschweinen unbekannt) und in die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Polen, Litauen, Lettland und Estland (Haus- und Wildschweine) sowie Tschechische Republik (Wildschweine) und Rumänien (Hausschweine) ausgebreitet. Ein Eintrag des ASP-Virus nach Sardinien im Jahre 1978 hat bis heute dort zu immer wiederkehrenden häufigen Ausbrüchen bei Haus- und Wildschweinen geführt. 2020 wurde der erste Fall von ASP in Deutschland offiziell bestätigt. Es handelte sich um ein totes Wildschwein, das in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze gefunden wurde.
Inzwischen hat die Afrikanische Schweinepest (ASP) Deutschland erreicht, es wurden Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen in Brandenburg amtlich festgestellt. In einer Pressemitteilung vom 4. Juli 2024 wurde darauf hingewiesen, dass die ASP in Hessen ausgebrochen ist - und es wurden Vorsichtsmaßnahmen des rheinland-pfälzischen Tierseuchenverbands öffentlich gemacht.
Das Risiko einer Verschleppung der ASP in andere Bundesländer ist hoch und ist vermutlich den Menschen zuzuordnen, da die Verbreitung über das Straßenverkehrsnetz schneller erfolgt als durch das Schwarzwild selbst. Erwähnt werden muss hier der illegale Tier- und Warenverkehr aber auch die schlichte Achtlosigkeit in der Entsorgung von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Explizit von aus Schweinefleisch hergestellten Lebensmitteln, die oftmals als Reiseproviant mitgeführt werden und bei Überdruss oder keiner weiteren Verwendungsmöglichkeit achtlos auf Rastplätzen oder schon während der Fahrt aus dem Fenster in die Landschaft geworfen werden, geht ein enorm großes Risiko für eine Verschleppung aus. Deshalb müssen Lebensmittelabfälle in geschlossenen, für Wildschweine nicht zugänglichen Müllgefäßen entsorgt werden.
Die wirtschaftlichen Folgen des ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen in Brandenburg oder Hessen werden immer wieder in den Medien diskutiert und zeigen, dass der volkswirtschaftliche Schaden enorm und kaum abschätzbar ist.
Auf der Webseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland Pfalz sind wichtige Informationen und Merkblätter zur Afrikanischen Schweinepest zu finden.
Auch das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat auf seinen Seiten ASP-Informationen für Rheinland-Pfalz aufbereitet.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert hier über die ASP und zu in Deutschland bekannten Fällen.
Stellen Sie über das TierSeuchenInformationsSystem hier eine Abfrage zu aktuell erfassten Fällen der Afrikanischen Schweinepest.