Anzeige der Tierhaltung

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Aktuell! Meldung an die Tierseuchenkasse: Jetzt auch Geflügelhalter meldepflichtig

Mit diesem Formular können Sie die Haltung von Tieren anzeigen.

Nach dem Tierseuchengesetz erhalten Sie eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz nur für Verluste  die durch Tierseuchen entstanden sind bei Vieh, wenn:

1. die Tiere bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (FB 43), angemeldet sind:

Keine Formulare/Verfahren gefunden.

2. die Tierhaltung bei dem Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft, NGP-Bienwald (FB 32) gemeldet ist:

Keine Formulare/Verfahren gefunden.

3. der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet und der jährliche Beitrag bezahlt wird (neu ab 2025 kommt die Meldung von Hühnern, Enten, Gänsen und Laufvögeln hinzu)

sowie

4. die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde.