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Anzeige der Tierhaltung
Anzeige der Tierhaltung
Mit diesem Formular können Sie die Haltung von Tieren anzeigen.
Nach dem Tierseuchengesetz erhalten Sie eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz nur für Verluste die durch Tierseuchen entstanden sind bei Vieh, wenn:
1. die Tiere bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (FB 43), angemeldet sind:
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Keine Formulare/Verfahren gefunden.
2. die Tierhaltung bei dem Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft, NGP-Bienwald (FB 32) gemeldet ist:
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3. der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet und der jährliche Beitrag bezahlt wird
sowie
4. die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde