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Verfahrenslotse
Die Verfahrenslotsen haben gem. § 10 b SGB VIII zwei Aufgabengebiete:
Orientierungsberatung & Verfahrensbegleitung für junge Menschen mit einer Behinderung oder (drohenden) Behinderung und deren Erziehungsberechtigte. Dabei unterstützen sie Ratsuchende von der Antragstellung bis zum Abschluss der Leistungsgewährung. Zudem wirken sie auf die Inanspruchnahme von bestehenden Rechten hin.
Unterstützung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit (Inklusion in der Jugendhilfe).
Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer-PDF:
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Wie bekomme ich einen Beratungstermin?
Am besten melden Sie sich telefonisch oder per Mail mit Ihrem Anliegen. Dann stimmen wir das weitere Vorgehen zusammen ab.
Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder per Video-Beratung durchgeführt werden. Bei Bedarf unterstützen uns Dolmetscher.
Stellt der Verfahrenslotse meinen Antrag
Nein. Den Antrag stellen Sie bzw. die Personensorgeberechtigten (i. d. R. die Eltern). Der Verfahrenslotse kann sie bei der Antragstellung unterstützen.
Wer kann sich beraten lassen?
Beraten lassen können sich junge Menschen unter 18 Jahren mit (drohender) Behinderung sowie deren Eltern.