Versammlungsrecht

Versammlungsrecht

Eine Versammlung wird lediglich bei der Versammlungsbehörde (Kreisverwaltung) angemeldet.

Versammlungen müssen nicht genehmigt werden. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, für dessen Ausübung keine Erlaubnis erteilt werden muss.

Obwohl Versammlungen nicht genehmigt werden müssen, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass eine Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung – nicht zu verwechseln mit dem Versammlungsbeginn – angezeigt werden muss.

Eine frühzeitige Anzeige – mindestens eine Woche vor der Bekanntgabe der Versammlung –  ist empfehlenswert. Dadurch wird die Behörde in die Lage versetzt, Auflagen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu prüfen und vor einer Versammlung zu erlassen. 

Sie wollen eine Versammlung anmelden? Hier kommen Sie zum Formular:

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