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Ab 27. März wieder Abfuhr der Heckenabfälle
19.03.2019 - Am 27. März beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung. Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden.
Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen an den Wertstoffhöfen (außer Rülzheim) angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.
Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons etc., die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne bzw. den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Die nächstgelegenen Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke haben ein Volumen von 120l und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen (außer Rülzheim) angenommen, für die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.
Infos über die lokalen Heckensammelorte und Öffnungszeiten gibt es bei der jeweiligen Verwaltung oder im jeweiligen Amtsblatt bzw. Stadtanzeiger.
Allgemeine Informationen zum Thema Abfallentsorgung im Kreis Germersheim können unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft abgerufen werden.
Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle:
27.03.2019, Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, Hatzenbühl
28.03.2019, Bezirk 5: Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2, Lingenfeld 1 und 2.
03.04.2019, Bezirk 1: Zeiskam, Lustadt 1 und 2, Bellheim 1, 2 und 3, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim.
04.04.2019, Bezirk 2: Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim 1 und 2.
10.04.2019, Bezirk 3: Wörth 1und 2, Maximiliansau 1 und 2, Hagenbach 1 und 2, Scheibenhardt, Berg, Neuburg.
11.04.2019, Bezirk 4: Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel 1 und 2, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg, Vollmersweiler.