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Dritte Abschlagzahlung für Müllgebühren
17.10.2019 - Am 1. November 2019 ist im Kreis Germersheim die 3. Abschlagzahlung der Müllgebühren für das Jahr 2019 fällig. Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Germersheim erinnert die betroffenen Grundstückseigentümer an die rechtzeitige Zahlung. Der Gebührenbescheid wird immer zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres verschickt. Er weist die Höhe sowie die Fälligkeitstermine der zu zahlenden Abschlagbeträge aus.
Gehen die Müllgebühren nicht fristgerecht ein müssen zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben werden. Wer eine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat erhält die Garantie, dass die Abfallgebühren immer fristgerecht abgebucht werden. Das Formular hierfür kann beim Fachbereich Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07274/53-256 angefordert werden. Es ist ebenso im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft unter der Rubrik Formulare abrufbar und muss unterschrieben an die Kreisverwaltung geschickt bzw. gefaxt werden.
Die Kreisverwaltung bittet darum, bei Zahlungen unbedingt die Eigentümernummer auf den Überweisungsträgern anzugeben. Ohne diese Angabe können die eingehenden Beträge nicht zugeordnet werden.