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Wieder Korrekturen des Landes an Kindertagesstättengesetz - Landrat Brechtel: Der aktuelle Gesetzentwurf ist und bleibt eine Mogelpackung
11.04.2019 - Änderungen gehen zu Lasten der Kinder, der Erzieherinnen, der Eltern und der Qualität
„Unsere Kinder und die Erzieher haben das Recht auf gute Arbeits- bzw. Betreuungsbedingungen. Das verspricht auch der wiederholt nachgearbeitete Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht. Die Gesetzesnovelle zum Kindertagesstättengesetz ist und bleibt eine Mogelpackung. Alle Landkreise in Rheinland-Pfalz, auch wir im Landkreis Germersheim, befürchten weiterhin gravierende Nachteile für die Kinder, ihre Eltern, für die Erzieherinnen und Erzieher, für die Kommunen und einen erheblichen Qualitätsverlust“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Landrat Dr. Fritz Brechtel führt beispielhaft zwei Kritikpunkte ins Feld:
Erstens der unrealistische Planungsspielraum: „Im Landkreis Germersheim haben wir heute eine sehr gute Flexibilität von 15 bis 25 Kindern pro Regelgruppe, ohne dass Kürzungen bei unbelegten Plätzten vorgenommen würden. Die neu vorgesehene gesetzliche Reglung verringert diesen Planungspuffer drastisch auf nur noch 8% maximal unbelegte Plätze. Bei einer derzeitigen Gruppe von 25 Kindern entspräche dies 2 Plätzen. Wird der Puffer künftig überschritten, drohen finanzielle Kürzungen des Landes“, erläutert der für Kinder und Jugend zuständige Dezernent, Christoph Buttweiler, „Dies zeigt, dass der Puffer von 8% viel zu gering bemessen und unrealistisch ist. Es geht hier um große Geldbeträge. Schon bei einer Überschreitung des Puffers um 1% auf das gesamte Kreisgebiet bezogen, entstünde für den Landkreis ein Mehraufwand von rund 200.000 Euro. Die über ein Kita-Jahr betrachtete durchschnittliche Belegung der Kitas liegt derzeit im Landkreis bei rd. 88,7 % und zeugt von einer sehr genauen Bedarfsplanung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neu aufzunehmende Jahrgänge über das Jahr verteilt aufgenommen werden. Da wird es in der Sache auch nicht besser, wenn zunächst mit einem Puffer von 20 % gestartet und dieser innerhalb der nächsten sieben Jahre auf 8 % reduziert werden soll.“
Zweitens der Personalschlüssel: Der in der Neuauflage des Kita-Gesetzes vorgesehen Schlüssel von 0,1 sei ebenfalls viel zu gering. 0,1 bedeutet auf einen Erzieher kommen zehn Kinder. Der Gesetzesentwurf sehe zudem keine differenzierten Betreuungsbedarfe der 2-Jährigen und der 6-Jährigen vor. „Ein Unding angesichts des doch jedem nachvollziehbaren Mehraufwands, den 2-Jährige benötigen, zumal wir im Landkreis Germersheim heute schon einen deutlich besseren Personalschlüssel haben, als es auch der jetzt nochmals nachgearbeitete Gesetzentwurf überhaupt vorsieht,“ führt Landrat Brechtel aus.
Landrat Brechtel und Jugend-und Sozialdezernent Buttweiler fürchten negative Auswirkung in mehrere Richtungen: „Die Kita-Novelle führt im Hinblick auf die fehlende langfristige Planbarkeit der Fachkräfte und des gleichzeitigen Fachkräftemangels zu einer erheblichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für unsere Erzieherinnen und zu einer Verringerung der Qualität in den Kitas insgesamt. Wir befürchten Personalknappheit und dadurch eine höhere Belastung des Personals, die sich auf die Betreuung der Kinder und Arbeit in den Gruppen auswirkt. Das neue Gesetz geht zu Lasten der Eltern und ihrer Kinder, zu Lasten der Fachkräfte in den Kitas, zu Lasten des ländlichen Raums und nicht zuletzt zu Lasten der Kommunen. Wir fordern von der Landesregierung wiederholt eine schnelle und umfassende Nachbesserung des Gesetzentwurfes – und zwar im Sinne der Kinder, ihrer Erzieher und Eltern!“