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WMO Teil 1 - Antragsfrist läuft
(02.09.2019) - Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 können bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, vom 2. bis 30. September gestellt werden.
Die Antragsfrist gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2019 oder im Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Rodebescheide aus den Vorjahren, verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz | WIP - Weininformationsportal | Willkommen in Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen.
Den Zugang zum eAntrag WMO Teil 1 können Interessierte über den nachfolgenden LINK erreichen:
WIP - Das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Das Merkblatt zum Teil 1 ist ebenfalls im WIP hinterlegt.
Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für den Antragszeitraum Herbst bis spätestens 30. September 2019 bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingereicht werden.
Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden dann in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zugestellt.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt Anfang Dezember (Herbstantrag) durch die Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de Unsere Themen/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung.