Bildung und Teilhabe: Übernahme der Mittagessenskosten für Hortkinder nur bei Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort

23.01.2020 - Landrat Brechtel und Sozialdezernent Buttweiler: Ungleichbehandlung von anspruchsberechtigten Schulkindern – Plädoyer für Abschluss von Kooperationsverträgen

Anspruchsberechtigte Familien, deren Kinder nach der Schule in den Hort gehen, können die Kosten für das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) nur dann abrechnen, wenn Schule und Hort einen Kooperationsvertrag schließen, in dem die schulische Verantwortung für die Mittagsverpflegung festgelegt ist. „Bislang bestand zwischen Ganztags-Schulkindern und Schulkindern, die in den Hort gehen, eine Ungleichbehandlung, die so natürlich nicht akzeptabel ist. Hortkinder waren bisher von der Übernahme durch das BuT-Paket ausgeschlossen. Nachdem der Gesetzgeber im letzten Jahr die Möglichkeit geschaffen hat, diese Ungerechtigkeit mittels Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort auszugleichen, setzten wir uns besonders für das Thema ein“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. „Wenn das Mittagessen der Kinder, die die Ganztagsschule besuchen, über Bildung und Teilhabe abgerechnet werden kann, ist es nur folgerichtig, dass dies auch für Schulkinder gilt, die im Hort zu Mittag essen. Wir wollen, dass alle Anspruchsberechtigten diese Möglichkeit bekommen und unterstützen die Schulen bzw. Schulträger und den Träger der Tageseinrichtung darin, einen Kooperationsvertrag zu schließen.“

Einen beispielhaften Vertragsentwurf hat die Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt. Die Schulträger der Grundschulen, die Kita-Träger und die Leitungen von Einrichtungen mit Schulkindern wurden entsprechend informiert. „Einige haben inzwischen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Wir hoffen, dass alle anderen auch im Sinne der anspruchsberechtigten Eltern und Kinder diesem Weg folgen“, berichtet die Leiterin des Sozialamtes, Karin Kaltenbach.

Im Landkreis Germersheim werden rund 700 Schulkindbetreuungsplätze zur Verfügung gestellt. Nach Schätzung der Fachleute in der Verwaltung könnten bis zu zehn Prozent der Familien anspruchsberechtigt im Sinne des Bildungs- und Teilhabe-Paketes sein. Deshalb plädieren Landrat Brechtel und Sozialdezernent Buttweiler an die Träger, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen: „Damit würden in einer Kita bzw. in einem Hort betreute Schulkinder gegenüber Schulkindern, die in der Schule verpflegt werden, hinsichtlich einer Kostenübernahme durch das BuT-Paket nicht mehr benachteiligt. Für Eltern kann das eine enorme finanzielle Erleichterung bedeuten.“

Ansprechpartner zum Thema Bildung und Teilhabe sind in der Kreisverwaltung Germersheim Ulrike Rödel, Tel: 07274/53-261, E-Mail u.roedel@kreis-germersheim.de, Sigrid Schmitt, Tel. 07274/53-146, E-Mail s.schmitt@kreis-germersheim.de,
Bertram Neufeld, Tel. 07274/53-148, E-Mail b.neufeld@kreis-germersheim.de.

Die BuT-Anträge, darunter auch der Antrag zur Mittagsverpflegung, stehen im Downloadcenter auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de, bereit.