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EULLa Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eröffnet
23.06.2020 - Das Antragsverfahren für die Agrar- und Klimaschutzmaßnahmen (EULLa) wurde eröffnet. Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis 17. Juli 2020 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen.
Mit Blick auf den bevorstehenden Übergang in die neue EU-Förderperiode werden Anträge für Neueinsteiger mit einem Verpflichtungszeitraum von drei Jahren angeboten. Auslaufende Altverpflichtungen können für ein Jahr verlängert werden.
Die Inhalte des EULLa-Förderprogramms
Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus und von 5 Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert.
Förderanträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:
• Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise
im Unternehmen,
• Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
• Anlage von Gewässerrandstreifen,
• Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
• Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter,
• Umwandlung von Acker in Grünland,
• Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und
tiergerechte Haltung auf Grünland,
• Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
• Alternative Pflanzenschutzverfahren,
• Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
• Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
• Vertragsnaturschutz Grünland,
• Vertragsnaturschutz Kennarten,
• Vertragsnaturschutz Acker,
• Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
• Vertragsnaturschutz Streuobst.
Für die zehn landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), steht für Neuanträge ein Finanzplafond von 6,5 Millionen Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine Million Euro und für den ökologischen Landbau drei Millionen Euro für Neueinsteiger vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Auswahlkriterien.
Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Mit der Anlage von Blühstreifen können Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten geschaffen werden, ein wichtiger Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.
Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird darüber hinaus auf die partnerschaftliche Umsetzung des Leitziels, Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung, gesetzt. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.
Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beratern und Beraterinnen der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden.
Antragsformulare für die jeweiligen Programmteile, sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren EULLa 2020 sind bei der Kreisverwaltung Germersheim, Frau Heid (Tel.-Nr. 07274/53-257) sowie auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de erhältlich bzw. abrufbar.