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Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2020
22.05.2020 - In Kürze verschicken die Kreisverwaltungen ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2020 an alle Antragsteller.
Damit wird die Pflanzung/Fertigstellung der Rebanlagen der Kreisverwaltung gemeldet. Daraufhin findet die Vor-Ort-Kontrolle statt.
In diesem Jahr soll die Vor-Ort-Kontrolle früher beginnen. Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb aufgefordert, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen abzugeben. Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2020 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt und sind zu beachten.
Die Fertigstellungsmeldung kann ebenfalls über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/
Für Antragsteller, die ihre Maßnahmen noch nicht fertig stellen können, jedoch eine Auszahlung bereits spätestens am 15.10.2020 wünschen, wird in diesem Jahr die Vorlage einer Bankbürgschaft ermöglicht. Eine Mitteilung über die genaue Höhe der vorzulegenden Bürgschaft erhält jeder Antragsteller in Kürze.
Die unbefristete Bürgschaft muss rechtzeitig bei der Hausbank beantragt und der Kreisverwaltung bis zum 30. Juni 2020 vorgelegt werden. Aufgrund der Bürgschaft können 80% des beantragten Zuschusses ausgezahlt werden.