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Gemeinsames Vorgehen in der Südpfalz
28.10.2020 - Gemeinsames Vorgehen in der Südpfalz: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim erlassen abgestimmte Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – Verschärfte Regelungen für Gastronomie und Sport – Dringender Appell zum Verzicht auf private Veranstaltungen – Hirsch, Seefeldt und Brechtel: „Gleiche Rahmenbedingungen für die Menschen in einer eng verwachsenen Region“
Die Corona-Lage in Deutschland ist angespannt und auch in der Südpfalz steigen die Infektionszahlen weiter an. Die Verwaltungschefs OB Thomas Hirsch (Stadt Landau), Landrat Dietmar Seefeldt (Landkreis Südliche Weinstraße) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (Landkreis Germersheim) haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen das Virus verständigt und heute einheitliche und für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Regelungen vorgestellt. Die drei Gebietskörperschaften werden verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in der Südpfalz erlassen. Die entsprechenden, aufeinander abgestimmten Allgemeinverfügungen treten am Freitag, 30. Oktober, in Kraft.
„Dass wir mit niedrigen Infektionszahlen recht gut durch den Sommer gekommen sind, haben wir uns alle gemeinsam in der Südpfalz hart erarbeitet – auch durch den Verzicht auf vieles, was uns Freude bereitet“, betonen Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel. „Nun stehen wir erneut vor einer großen Herausforderung, die wir nur gemeinsam meistern können. Trotz der steigenden Infektionszahlen besteht kein Grund zur Panik, wir müssen jetzt aber sehr vorsichtig sein und uns weiter disziplinieren, damit nicht alle Einschränkungen der vergangenen Monate umsonst gewesen sind.“
Die drei Verwaltungschefs appellieren dringend an die Bevölkerung, weiter konsequent die AHA+L-Regel einzuhalten, also auf Abstände und Hygiene zu achten, Alltagsmaske zu tragen und für ausreichend Belüftung zu sorgen. In den Allgemeinverfügungen wird zudem dringend empfohlen, auf Veranstaltungen im privaten Bereich zu verzichten und auf stark frequentierten Plätzen, Straßen oder Wegen, auf denen der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann, Maske zu tragen.
Darüber hinaus sehen die neuen Allgemeinverfügungen u.a. folgende verschärfte Regelungen vor: Veranstaltungen im Freien dürfen nur noch von höchstens 100 Personen besucht werden, für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne feste Platzzuweisung gilt eine Obergrenze von 50 Personen. Gastronomische Betriebe dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken. Auch Tankstellen, Kiosken und dem Einzelhandel ist es untersagt, in diesem Zeitraum alkoholische Getränke zu verkaufen. An einem Tisch in der Gastronomie dürfen höchstens zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder die Angehörigen zweier Haushalte sitzen. Eine freie Platzwahl durch die Gäste ist nicht zulässig. Selbstbedienungsbuffets sind untersagt. Sport im Freien ist auf 30 Personen, Sport in Hallen auf zehn Personen begrenzt. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Wohnheime für Menschen mit Behinderung sind angehalten, den Zugang ihrer Besucherinnen und Besucher zu steuern.
Alle Verfügungen sind auf den jeweiligen Internetseiten www.landau.de, www.suedliche-weinstrasse.de und www.kreis-germersheim.de einsehbar.
Die ab dem 30. Oktober 2020 gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Germersheim finden Sie hier
„Wir haben uns für ein gemeinsames Vorgehen in der Südpfalz entschieden, damit in der eng verwachsenen Region gleiche Rahmenbedingungen herrschen“, erläutern Hirsch, Seefeldt und Brechtel. Zuvor hatten alle drei Gebietskörperschaften gemäß des Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes in Task Forces über mögliche Maßnahmen beraten. Der Warn- und Aktionsplan des Landes empfiehlt, verschärfte Maßnahmen zu erlassen, sobald eine Stadt oder ein Landkreis die Gefahrenstufe ORANGE bzw. die Alarmstufe ROT erreichen. Landau, SÜW und Germersheim hatten sich früh dafür ausgesprochen, eine gemeinsame Task Force zu gründen, um im Sinne der Bevölkerung ein abgestimmtes Vorgehen zu ermöglichen.
Die drei südpfälzischen Verwaltungschefs sind sich bewusst: „Es ist ein schmaler Grat zwischen der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und dem notwendigen Infektionsschutz. Wir begrüßen daher grundsätzlich, dass Bund und Länder einheitliche Regelungen erlassen möchten, hoffen beim geplanten «Wellenbrecher» für die zweite Corona-Welle aber auf Augenmaß und Weitsicht“, so Hirsch, Seefeldt und Brechtel vor allem mit Blick auf weitere Perspektiven für Gastronomie und Hotellerie. Angesichts der Situation auf Bundesebene sei mit flächendeckenden Einschränkungen zu rechnen, ergänzen die Verwaltungschefs. Ob und inwieweit dadurch die südpfälzischen Allgemeinverfügungen angepasst werden müssten, bleibe abzuwarten. Insgesamt sei bei dem aktuellen, dynamischen Geschehen ein Nachsteuern wohl nicht zu vermeiden.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz. Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.