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Jugendhilfeausschuss: Schwerpunkte der Jugendhilfeplanung vorgestellt - Entwurf zur Konzeption des Sozialraumbudgets vorberaten
25.11.2020 - „Jugendhilfeplanung ist ein kontinuierlicher, wichtiger Prozess, um den Ist-Zustand und die Bedarfe abzubilden und passgenaue Planungen für den gesamten Landkreis entwickeln zu können“, berichtetet der für Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, 24. November 2020.
Ziele des Planungsprozesses sind insbesondere der Aufbau und der Erhalt des sozialen Umfelds und den Kontakten in der Familie, ein wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Leiterin des Jugendamtes, Denise Hartmann-Mohr, erläuterte: „Uns ist es besonders wichtig, dass vor allem auch die Träger der freien Jugendhilfe und Beteiligte vor Ort in allen Planungsschritten und -phasen frühzeitig beteiligt und informiert sind. Nur so können wir Angebote für den ganzen Landkreis, also gleichermaßen für Kinder, Jugendliche und deren Familien, vorhalten, Synergien nutzen und Doppelstrukturen vermeiden.“
Die aktuellen Arbeitsschwerpunkte der Jugendhilfeplanung sind die Aktualisierung des KECK-Atlas, eine Datenquelle zu den Themen Demografie, Soziale Lage, Bildung, Betreuung und Gesundheit von Kindern, die Pflege bestehender Datensätze, statistische Erfassungen und den Fokus auf Schnittstellen zu legen. Auch gehört die Unterstützung des Sachgebiets Kindertagesstätten bei der Ausarbeitung eines Entwurfs für das Sozialraumbudget dazu.
Das Kita-Team hat in einem internen Workshop einen Entwurf für die Konzeption des sogenannten Sozialraumbudgets erarbeitet und im Jugendhilfeausschuss vorberaten. Das ab Juli 2021 in Rheinland-Pfalz geltende Kindertagesstättengesetz hat grundlegende Änderungen zur Folge, insbesondere bei der Personalbemessung in Kitas. Damit dem Landkreis auch Gelder aus dem Sozialraumbudget zugewiesen werden, ist die vorherige Aufstellung einer Konzeption für den Einsatz der Mittel zwingend. Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wird dieser Konzeptionsentwurf zunächst mit dem „Runden Tisch der Kita-Träger“ und anschließend inhaltlich mit dem Landesjugendamt abgestimmt.
Eine Vorstellung des inhaltlich abgestimmten Konzeptes zum Einsatz des Sozialraumbudgets erfolgt im nächsten Jugendhilfeausschuss Anfang März 2021.