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Kita-Zukunftsgesetz Anforderungen für alle Kitas definiert
25.09.2020 - Mehr Geld für mehr Personal – Hälfte aller Kitas muss bauen
„Das neue Kindertagesstätten-Gesetz des Landes wird zum Teil erhebliche Veränderungen mit sich bringen – insbesondere personell und räumlich. Um planen zu können, welche Veränderungen und Maßnahmen in welcher Kita erfolgen müssen, haben Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes jede einzelne Kita begangen und gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Bedarfe definiert“, berichtet der für Kitas zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler. Bereits Anfang September waren alle Begehungen abgeschlossen, jetzt folgen noch einige Einzelgespräche zur Konkretisierung von Detailfragen. „Trotz der corona-bedingten Einschränkungen und Belastungen auch im Kita-Bereich konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes alle 88 Kitas im Kreis abklären und eine belastbare Grundlage für Notwendigkeiten im Rahmen der Gesetzesnovelle erstellen. Ihnen danke ich für ihren Einsatz ganz besonders!“, betont Buttweiler.
Was heute schon klar ist: Etwa die Hälfte aller Kindertagesstätten im Kreis erfüllt die neuen baulichen Anforderungen. Bei diesen Kitas müssen keine Um-, An- oder Neubauten geplant, realisiert und finanzieren werden. „Auch bei dem Teil der Kitas, die in an-, um- oder neu bauen müssen, ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Maßnahmen auf Anforderungen der Gesetzesnovelle basieren, 13 Kitas müssen zum Beispiel wegen zu erwartender Zuzüge oder der Ausweisung von Neubaugebieten erweitern“, so die Jugendamtsleiterin, Denise Hartmann-Mohr.
Dennoch bedarf es bei der Umsetzung der künftigen Ansprüche bei den Betreuungszeiten oder beim Mittagessen bauliche Maßnahmen für Küchen-, Ruhe- und Nebenräume. 21 Kitas betrifft es im Zusammenhang mit dem Thema Schlafsituation, bei 16 Kitas ist es das Thema Küche, bei 20 Kitas braucht es Anpassungen im Bereich Essplätze/Bistro. „Primär trifft das die Träger der Kitas. Sie werden erhebliche Kosten im Millionenbereich aufwenden müssen“, so Buttweiler.
Wie tiefgreifend die Veränderungen durch das Kita-Zukunftsgesetz sind, zeigt sich, das macht der Erste Kreisbeigeordnete deutlich, beim Thema Personal. „Zu Recht sind Erzieherinnen und Erzieher verunsichert. Veränderte Aufgaben, größeres Portfolio und schon heute ein Mangel an Personal. Wir im Landkreis Germersheim benötigen mit dem neuen Landesgesetz unterm Strich zusätzlich etwa 70 Vollzeitstellen. Ob diese Stellen allerdings ausreichen werden, um die Aufgabenmehrung zu stemmen, halte ich für fraglich. Deshalb müssen wir im Blick behalten, ob unsere Erzieherinnen und Erzieher dadurch überhaupt in die Lage versetzt werden, ihre wichtige Arbeit mit unseren Kindern gut zu erfüllen “, sagt Christoph Buttweiler. „Dieses Personal muss zudem erst einmal gefunden werden. Für den Kreis heißt das letztlich auch erhebliche Mehrkosten in einem Bereich, der bereits seit Jahren unterfinanziert ist.“ Der Kreis beteiligte sich an den Personalkosten mit ca. 40 Prozent je Stelle.
Derzeit gibt es im Landkreis Germersheim ca. 60 Plätze für Unter-Zweijährige. Dazu kommen rund 220 Plätze in der Kindertagespflege, wovon etwa 70 von Unter-Zweijährigen belegt sind. Für die Zwei- bis Sechsjährigen stehen momentan 6.690 Plätze zur Verfügung, künftig werden voraussichtlich 6.733 benötigt.
„Als Kita-Familie im Landkreis müssen wir gemeinsam das neue Gesetz umsetzen und anwenden. Natürlich muss dabei jede Kita individuell betrachtet und berechnet werden. Wir wissen heute schon aufgrund der gründlichen und schnellen Arbeit der Jugendamts-Mitarbeiterinnen, dass im Landkreis Germersheim ein Teil der Kitas bereits mit Start des neuen Kita-Gesetztes am 1. Juli 2021 die geänderten Betreuungszeiten anbieten kann“, sagt Buttweiler. Insgesamt lässt das Gesetz den Kitas bzw. den Trägern der Kitas bis 2028 mit der Umsetzung der Anforderungen Zeit.