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Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)"
17.03.2020 - Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. . Nach den bisherigen Erkenntnissen erkranken Kinder nicht schwer an COVID-19. Sie können aber ebenso wie Erwachsene, wahrscheinlich auch ohne Symptome zu zeigen, Überträger von SARS-CoV-2 sein. „Vor allem für unsere vorerkrankten, älteren und pflegebedürftigen Mitmenschen muss alles getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verlangsamen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel Dementsprechend wurde die „Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)“ erlassen.
Im gesamten Land sind alle Schulen und Kindertagesstätten bis auf eine Notbetreuung geschlossen. An allen Kindertageseinrichtungen im Landkreis Germersheim entfallen die regulären Betreuungsangebote. Einrichtungen haben im Sinne einer Notversorgung Kinder zu betreuen. Die Einrichtung einer Notversorgung richtet sich an:
- Förderschulen sowie Kindertagesstätten mit heilpädagogischem Angebot, soweit deren Betrieb für die Betreuung und Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendliche unverzichtbar ist,
- Kinder, deren Eltern in Bereichen tätig sind, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, und für die der Wegfall der Betreuung eine besondere Härte darstellen würde,
- sonstige besondere Härtefälle.
Dabei ist darauf zu achten, dass der Zweck dieser Allgemeinverfügung nicht beeinträchtigt wird. Die Maßnahmen sind zunächst bis 19. April 2020 befristet.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 11/2020 veröffentlicht. Es ist abrufbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de.