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Kreisverwaltung Germersheim setzt sich für Blasorchester ein
29.05.2020 - Die Blasmusik erfreut sich in Deutschland, wie auch im Landkreis Germersheim, hoher Beliebtheit. Zahlreiche Vereine mussten in den vergangenen Wochen aufgrund der Corona-Lage auf ihre Musikproben verzichten. In der jüngsten Landesverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die für die Landkreise bindend ist, wurde bei den Lockerungen der Bereich der Blasmusikvereine ausgespart. Dies stößt bei Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, auf Unverständnis: „Musikproben im Freien oder in offenen Unterständen, bei denen Hygienekonzepte, wie sie bereits von Vereinen ausgearbeitet wurden, eingehalten werden, sollten grundsätzlich wieder möglich sein.“ Brechtel richtet seinen Appell in einem Schreiben an das Mainzer Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Die Behörde wird darin gebeten, im Interesse der Blasmusikvereine eine Probe-Erlaubnis für diesen kulturellen Sektor auszusprechen.
„Sport im Freien ist unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von drei Metern gestattet. Vergleichbar sind auch die Konzepte, die von Blasmusik-Orchestern vorgelegt wurden. Deshalb sollten auch Musikproben unter bestimmten Umständen möglich sein.“ Brechtel bemängelt, dass in der „Achten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz“ (8. CoBeLVO) das Thema Blasmusik explizit nicht erwähnt wurde. Insofern bleibt aktuell für die Kreisverwaltung nur die Deutung, dass es sich hierbei um eine Tätigkeit handelt, die zu „verstärktem Aerosolausstoß“ führt – und damit nach der 8. CoBeLVO untersagt wäre.
Der Landrat hegt die Hoffnung, dass das Land rasch und im Interesse der Vereine auf die Vorschläge reagiert, damit diese rechtlichen Unsicherheiten beseitigt und durch eindeutige Auslegungshinweise ersetzt werden - und am Ende bald wieder Musikproben für Blasorchester möglich sein werden.