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Landesfinanzausgleich verfassungswidrig - Ein Urteil für die Bürgerinnen und Bürger – Landrat Brechtel: „Kommunen finanziell zukunftsfähig machen“
16.12.2020 - „Ein gutes Urteil für die Kommunen und damit für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Rheinland-Pfalz“, kommentiert Landrat Dr. Fritz Brechtel das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Finanzausgleich, „dass das Land verpflichtet, ein neues System des Landesfinanzausgleichs zu schaffen, welches sich an den tatsächlichen Aufgaben der Kommunen orientiert. Das Gerichtsurteil besagt, was wir schon lange fordern, nämlich, dass das Land die Kommunen endlich so auskömmlich mit Finanzmitteln versorgen muss, dass wir unsere gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen können. Bisher bekommen wir gesetzliche Aufgaben, aber nicht die erforderlichen Finanzmittel dafür. Deshalb sind viele Kommunen hoch verschuldet.“Bereits 2014 und 2018 hatte der Kreistag die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen über Resolutionen gegenüber der Landesregierung beklagt. Insbesondere hat der Landkreis 2018 über eine Umstrukturierung des Landesfinanzausgleichs 5 Mio. Euro jährlich verloren.„Das Land hat dabei – eigentlich bereits ab 2007 – seine Hausaufgaben zur finanziellen Unterstützung der Kommunen nur unzureichend wahrgenommen. Der Finanzausgleich ist – seit heute zum zweiten Mal gerichtlich bestätigt - verfassungswidrig. Viele Kommunen konnten in den letzten Jahren auch eigene Aufgaben kaum noch wahrnehmen oder mussten sich verschulden“, stellt der Landrat fest. „Das Land muss nun endlich einen aufgabenangemessenen Finanzausgleich schaffen. Das muss in den nächsten zwei Jahren erfolgen. Denn wir als Kommunen müssen finanziell in die Lage versetzt werden, unser Land erfolgreich in die Zukunft zu führen, z.B. durch Modernisierung der Schulen, des ÖPNV, durch Digitalisierung unserer Dörfer, Städte und Regionen. Da kommen große Aufgaben auf uns zu, insbesondere nach Corona. Die erfolgreiche Bewältigung dieser uns alle betreffenden Zukunftsaufgaben ist nur mit ausreichenden Finanzmitteln möglich.“„Es ist derzeit noch nicht möglich, sich einen genauen Überblick über die damit verbundenen Auswirkungen zu verschaffen“, ist die erste Analyse des Kreiskämmerers, Martin Schnerch. „Aber es betrifft allgemeine und besondere Landeszuweisungen. Neben den bisher immer wieder in den Gremien angesprochenen Schlüsselzuweisungen sind auch Mittel für Beförderungskosten oder Straßenzuweisungen betroffen. Da geht es im Ergebnis um viele Millionen Euro für jeden Landkreis.“„Der Gesetzgeber ist aufgefordert, sich künftig ein tatsächliches Bild von den, zur Aufgabenerfüllung notwendigen, Finanzmittel zu machen. Das ist eine Abkehr von Quotelungen oder Pauschalabgeltungen. Das wird zu einem moderneren und hoffentlich besseren Finanzausgleich führen“, erwartet der Landrat. Auch der Kämmerer begrüßt das Urteil, „weil dadurch unseren Aufgaben und die damit verbundenen Kosten stärker gewichtet werden. Das könnte künftig zu einer Entspannung bei der Diskussion um die Kreisumlage und deren Höhe führen. Das gilt ebenfalls für die Verbandsgemeindeumlagen und wäre dadurch ein positives Zeichen für viele finanzschwächere Gemeinden im Landkreis“, hofft der Kreiskämmerer.Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden wird sich der Landkreis dafür einsetzen, entsprechend auf das Land einzuwirken. Der Kommunale Finanzausgleich solle in 2021 um 400 Mio. Euro angehoben werden. Damit könne dann eine Fortsetzung der Verfassungswidrigkeit vermieden werden. „Die Folgen der schon seit 13 Jahren andauernden Verfassungswidrigkeit müssen gemeinsam aufgearbeitet und gelöst werden. Wir müssen finanziell in der Lage sein, unsere Gemeinden und die Region in eine bessere Zukunft zu führen und weiter Qualität auf- und auszubauen. Diese finanzielle Verantwortung mit dem Schwerpunkt Land ist Kern der Gerichtsentscheidung. Insoweit hat der Verfassungsgerichtshof die möglichen neuen Rahmenbedingungen angesprochen“, ist das abschießende Statement von Landrat Dr. Brechtel.