Nachtragsetat 2020 – Entwurf liegt aus

12.08.2020 - Kreishaushalt rutscht weiter in die roten Zahlen - Erste finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie erkennbar

 „Es war leider abzusehen, dass der Kreishaushalt 2020 noch tiefer in das Haushaltsdefizit rutscht. Der Nachtrag setzt dazu die neue negative Messlatte bei 8,8 Mio. Euro an. Bisher hatten wir mit 5,6 Mio. Euro geplant, verschlechtern uns also um weitere 3,2 Mio. Euro“, schildert Landrat Dr. Fritz Brechtel die schwierige Haushaltssituation.

Ein zentraler Aspekt in der weiteren Verschuldung ist das Thema Corona-Pandemie. „Wir können noch nicht alle Auswirkungen der Corona-Pandemie finanziell einordnen. Viele Dinge sind am Laufen oder zahlenmäßig noch nicht vernünftig zu beziffern. Das gilt für die Aufwendungen, aber erst recht für Erträge. Bund und Land haben manches angekündigt, aber konkrete Berechnungen stehen für den Landkreis derzeit noch aus“, berichtet der Kreischef. Kämmerer Martin Schnerch gibt zu bedenken: „Soweit immer möglich haben wir die bereits durchgeführten Maßnahmen finanziell bewertet. Künftige Maßnahmen sind vorsichtig geplant. Dabei trifft das Herstellen einer finanziellen Handlungsfähigkeit auf die Hoffnung, veranschlagte Mittel nur in einem bescheidenen Maß in Anspruch nehmen zu müssen.“

Im Nachtragshaushalt erscheinen im Rahmen der Pandemie rund 2,65 Mio. Euro für die Corona-Hilfsstation in Wörth, 80.000 Euro für die Corona-Ambulanz, 660.000 Euro für Beatmungsgeräte und 765.000 Euro für Schutzmaterial. Im Bereich Jugendhilfe schlagen ca. 150.000 Euro für die erlassenen Kita-Beiträge der Eltern zu Buche, im Sozialhilfebereich rund 1,5 Mio. Euro für das Thema Grundsicherung.

„Das Land hat uns bisher eine Pauschale von 25 Euro je Einwohner überlassen, das sind 3,2 Mio. Euro. Diese Mittel werden definitiv nicht ausreichen! Schon gar nicht für die Folgejahre. Bund und Land sind deshalb aufgefordert, für den kreisangehörigen Raum und den Landkreis nachzulegen. Das entspricht der Forderung der Kommunalen Spitzenverbände, vor allem auch des Landkreistages Rheinland-Pfalz“, führt der Landrat aus.

Nachsteuern muss der Kreis zudem in den Bereichen Soziale Hilfen, Jugendhilfe und Schulen und Bildung. „Natürlich erfüllen wir unsere gesetzlichen Aufgaben. So müssen im Bereich Schulen Bauunterhaltskosten angepasst werden, bei den Sozialen Hilfen kommen u.a. Kosten für Hilfe zur Pflege oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dazu. Der weitere Zuschussbedarf in der Jugendhilfe resultiert neben den fehlenden Kita-Beiträgen z. B. aus den Landkreis-Aufgaben Hilfen zur Erziehung und Unterhaltsvorschuss.

Für Jugendhilfe-Aufgaben sind 1,1 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln vorgesehen. Das Sozialamt benötigt weitere Mittel in Höhe von 2,4 Mio. Euro. Im Schulbereich wird der Bauunterhalt um 300.000 Euro auf 2,0 Mio. Euro und die Investitionen um 0,8 Mio. Euro angepasst. „Insgesamt benötigen wir dafür im Liquiditätsbereich 3,2 Mio. Euro, im investiven Bereich 0,8 Mio. Euro mehr. Dadurch steigt die Verschuldung aus Liquiditäts- und Investitionskrediten zum 31.12.2020 auf 119,9 Mio. Euro (bisher 15,9 Mio. Euro, also plus 4,0 Mio. Euro gegenüber dem Basishaushalt) an“, klärt Kämmerer Martin Schnerch über die finanzielle Lage auf.

„2020 war von vorneherein ein schwieriges Jahr für den Landkreis und die Kommunen gewesen. Leider muss ich immer noch auch auf die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen durch das Land hinweisen und appelliere an die Landesregierung, uns mit den Finanzmitteln auszustatten, die den vorgegebenen Aufgaben auch entsprechen“, so Landrat Brechtel und ergänzt: „Gegen Corona und unsere nicht nachlassenden Bemühungen um eine möglichst weitgehende Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger nehmen wir zusätzliche Finanzmittel auf uns. Wir erwarten dafür eine solide Unterstützung seitens des Bundes und des Landes“, stellt der Kreischef abschließend fest.

Der Kreistag wird darüber in seiner Sitzung am 07. September 2020 beschließen. Im Vorfeld liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Mindestfrist von zwei Wochen bis einschließlich zum 26. August 2020 während der Dienststunden im Gebäude der Kreisverwaltung, Zimmer 0.27, aus. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Nachtragshaushalt im Gremium beraten und beschlossen werden darf.

Darüber hinaus ist der Nachtragshaushaltsplan-Entwurf auch auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de einsehbar. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb der genannten Frist Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2020 einzureichen. Ein entsprechender Vordruck steht zur Unterstützung ebenfalls auf der Homepage des Landkreises bereit.

Zum Entwurf des Nachtragshaushalt 2020 und dem Formular des Vorschlagswesen geht es hier