- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Termine online
- Online Dienste
- Landkreis
„Private und nicht-private Veranstaltungen gleichstellen“
23.06.2020 - Unterschiedliche Personenzahlen den Bürgern nicht erklärbar
Die Kreisverwaltung Germersheim hat sich mit einem Schreiben an das Land Rheinland-Pfalz gewandt und um Änderung in puncto Veranstaltungen gebeten. In der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes werden Veranstaltungen im Innenbereich mit bis 150 Personen erlaubt, im Außenbereich mit bis zu 350 Personen.
Neu ist, dass nun private Veranstaltungen konkret in der Landesverordnung geregelt sind. Hier sind demnach bei z. B. Veranstaltung einer Hochzeits- oder Geburtstagsfeier im Innenbereich und auch im Freien nur bis 75 Personen zulässig. Dazu wurde ein neues Hygienekonzept festgelegt.
Bürgerinnen und Bürger können diese unterschiedliche Festlegung von zugelassenen Personenzahlen im Innenbereich/Außenbereich von Veranstaltungen zu privaten Veranstaltungen nicht nachvollziehen und erwarten von der Kreisverwaltung klärende Aussagen dazu. „Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, wollen verlässliche Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sein. Die aktuellen Regelungen für Veranstaltungen erschließen sich uns nicht, weshalb wir dringend um Erläuterung bzw. um Änderung und Angleichung der Personenzahlen bitten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter. Aus Sicht der Kreisverwaltung müsste es doch möglich sein, dass bei Veranstaltungen generell die gleichen Vorgaben und Hygienekonzepte gelten. Die großen Unterschiede in den Personenzahlen zwischen privat und nicht-privat seien nicht erklärbar. „Die vorgeschlagenen Änderungen wären gleichzeitig ein Beitrag zur Vereinfachung der Regeln, der Transparenz und der Akzeptanzerhöhung“, so Landrat Brechtel.