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Schulträger kann keine Unterrichtszeiten oder Wechselmodelle zwischen Präsenz- und Fernunterricht eigenständig anordnen
18.11.2020 - „Immer wieder fordern Eltern, die Kreisverwaltung möge eine Allgemeinverfügung erlassen, die zumindest für höhere Klassenstufen einen Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht vorsieht. Wir verstehen die Sorgen. Doch die Entscheidung darüber liegt nicht in unseren Händen, da jede Verfügung seitens des Landes genehmigt werden muss und unsere rheinland-pfälzische Bildungsministerin uns gegenüber mehrfach betont hat, dass es ihr darum geht, so lange wie möglich die Schulen im Präsenzbetrieb offen zu halten“, so der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Nachdem eine Konferenz von Bundesregierung und Ministerpräsidenten von vergangenem Montag, 16. November, keinen Beschluss darüber gefasst hat, wie in Schulen auf das aktuelle Pandemie-Geschehen reagiert werden soll, stellt die Kreisverwaltung im Landkreis Germersheim nochmals klar, dass die Behörde selbst keine Möglichkeit hat, eigenständig tätig zu werden. Christoph Buttweiler, Schuldezernent im Landkreis Germersheim, sieht kaum regionalen Handlungsspielraum, seitdem fast sämtliche Kreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz nach dem aktuellen Corona Warn- und Aktionsplan „Warnstufe Rot“ erreicht haben: „Auch die vor einigen Wochen einbestellten Task Forces, die durch das Land einberufen werden, haben seitdem nicht mehr getagt. Individuelle Absprachen sind auf diesem Weg also nicht mehr möglich. Es geht daher nur noch mit einheitlichen Regelungen.“ In der zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz heißt es hierzu, dass Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen nur im Einvernehmen mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium erlassen werden dürfen. In Sachen Bildung wird auf das dafür zuständige Bildungsministerium verwiesen. Und hier heißt es klipp und klar: kein Wechselmodell. Ein Appell der Kreisverwaltung Germersheim nach landesweit einheitlichen Regeln, sieht diese mit einer dementsprechend öffentlichen Erklärung seitens Bildungsministerin, Dr. Stefanie Hubig, nun für beantwortet. Landrat Dr. Fritz Brechtel bedauert, dass vielfach noch nicht klar geworden ist, dass dem Kreis bei der Entscheidung über verschiedene Zeitmodelle die Hände gebunden sind. Und er stellt klar: „Wenn Kinder einer Familie in unterschiedlichen Landkreisen zur Schule gehen und jede Kommune oder jede Schule dabei eigene Regeln aufstellt, dann wird es nicht nur unübersichtlich. Eltern, Schüler und Lehrer wären gewiss sehr verwirrt und irritiert. Außerdem wäre ein derartiges Vorgehen keineswegs nachhaltig, da solche Entscheidungen schnell wieder hinfällig wären, wenn zum Beispiel seitens Bund oder Land doch irgendwann einheitliche Maßnahmen beschlossen werden. Verständnis hat man in der Kreisverwaltung hingegen für das zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidenten-Konferenz verabredete Vorgehen, noch bis Mittwoch nächster Woche das Geschehen zu beobachten und erst dann eine gemeinsame Entscheidung herbeiführen zu wollen. „Wenn verbindliche und einheitliche Regelungen getroffen werden, auf der Basis von Erkenntnissen aus aktuellen Entwicklungen, dann ist dies gewiss im Sinne vieler Eltern, Schüler und Lehrer – und der für alle Beteiligten beste Weg“, so Buttweiler und Brechtel gemeinsam.