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Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
10.07.2020 -
Das neue Programm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ des Bundes ist am 10. Juli 2020 gestartet. Darauf weist die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, hin.
Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.
Die aktuellsten Informationen zu dem Programm sind auf der Corona-Infoseite der ISB zusammengestellt. All jene, die noch keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben, finden auf dieser Seite einen Link zur Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, die wiederum einen speziellen Steuerberater-Suchdienst bereithält. Ebenfalls wird man fündig bezüglich Wirtschaftsprüfer, die im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer zusammengeführt sind.
Zielgruppen der neuen Überbrückungshilfe des Bundes sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufen. Diesen kann bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe gewährt werden, sofern sie unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind. Das Programm dient dazu, zur Existenzsicherung beizutragen.
Weitere Infos unter https://isb.rlp.de/corona