Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2021

Anträge, Teil 2, für EU-Umstrukturierung 2021 vom 4. Januar bis 1. Februar 2021 elektronisch stellen

 

Ab Montag, 4. Januar 2021, können Anträge, Teil 2, für die Teilnahme am EU- Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen bis spätestens Montag, 1. Februar 2021 bei der Kreisverwaltung Germersheim im Sachgebiet Agrarförderung - eingereicht werden (Ausschlussfrist).

Für Flächen im Weinbergsflurbereinigungsverfahren (nur außerhalb des Landkreises Germersheim) gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Diese endet spätestens am Freitag, 30. April 2021.

Die Antragstellung, Teil 2, erfolgt 2021 direkt online über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter https://wip.lwk-rlp.de.

Die Antragstellung über das WIP erleichtert durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für die elektronisch erfassten und versandten Daten, muss das automatisch erzeugte PDF-Dokument (Datenträgerbegleitschein) nur noch ausgedruckt und unterschrieben fristgerecht bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, eingereicht werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im Antragsverfahren, Teil 1 beantragt wurden. Ein „Nachmelden“ nicht beantragter Flächen des Teiles 1 ist nicht mehr möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in den Vorjahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbauversuchen gefördert.

Für den Landkreis Germersheim sind die folgenden Maßnahmen und Fördersätze relevant:

Maßnahmen 31 und 41 (Flachlagen):                                            10.000 €/ha

Maßnahmen 33 und 43 (Extensive Anlagen):                                   9.000 €/ha

Maßnahme 52 und 62: (Nutzung gebrauchter Materialien)              6.000 €/ha

 

Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden bzw. gebrauchtes Material einzusetzen. Damit wird der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen.

Antragsteller, die ab dem Jahr 2021 eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen, dürfen die Einreichung ihres Antrages auf Agrarförderung (gemeinsamer Antrag) bis spätestens 15. Mai 2020 und den Folgejahren nicht vergessen. 

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar

Bei weiteren Fragen hilft Herr Römer unter der Telefonnummer 07274/53-358 gerne weiter.