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Versammlung für 2. Mai in Jockgrim von Kreisverwaltung untersagt
27.04.2020 - Die Kreisverwaltung Germersheim hat eine für Samstag, 2. Mai 2020, in Jockgrim angemeldete Versammlung unter freiem Himmel mit dem Thema „Meinungsfreiheit Demokratie Grundrechte“untersagt. Angemeldet wurde die Versammlung für das Frauenbündnis Kandel. Veranstaltungen jeglicher Art sind gemäß § 3 der 4. CoBeLVO untersagt. Von der Ausnahme in § 4 Absatz 1 Satz 4 der 4. CoBeLVO, wonach Versammlungen unter freiem Himmel ausnahmsweise unter Auflagen – soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist - zugelassen werden können, konnte nach einer Einzelfallprüfung durch die Kreisverwaltung kein Gebrauch gemacht werden.