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Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz: mehr Haushalte antragsberechtigt
09.01.2019 - Land passt zum 1. Januar 2020 Einkommensgrenzen bei Eigentums- und Mietwohnungsbauprogrammen an
Viele der rheinland-pfälzischen Haushalte sind für die Landesprogramme der Wohnraumförderung, die die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abwickelt, antragsberechtigt – und ab sofort steigt ihr Anteil weiter: Denn die Einkommensgrenzen, die sich nach der Gesamtzahl der im Haushalt lebenden Erwachsenen sowie Kinder richten, wurden zum 1. Januar 2020 erweitert.
Von der Anpassung profitieren zum einen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die eine selbst genutzte Wohnimmobilie bauen, kaufen oder modernisieren wollen: Nun kann beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern mit einem jährlichen Gesamthaushaltseinkommen bis zu circa 82.000 Euro brutto ein zinsgünstiges, fest verzinstes ISB-Darlehen beantragen, das dank Tilgungszuschüssen nicht komplett zurückgezahlt werden muss.
Zum anderen steigt durch die Änderung die Zahl der Menschen, die Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben: Je nachdem, ob eine solche für Haushalte mit niedrigen oder mittleren Einkommen gefördert wurde, sind beispielsweise Alleinerziehende mit zwei Kindern bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von circa 62.000 Euro beziehungsweise circa 70.000 Euro grundsätzlich einzugsberechtigt.
Die je nach Haushaltsgröße geltenden Einkommensgrenzen und weitere Informationen gibt es bei der Kreisverwaltung Germersheim, Herr Heinrich Kindler, 07274/53290 bzw. h.kindler@kreis-germersheim.de und auf wohnraumfoerderung-isb.de.