- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Landkreis
- Termine online
Zeugen gesucht: Illegale Ablagerungen auf dem Standortübungsplatz Germersheim
16.10.2020 - Umweltfrevel zu Lasten der Allgemeinheit
Auf dem Gelände des Standortübungsplatzes Germersheim wurden im Abstand von nur acht Wochen zwei illegale Ablagerungen von Erd- bzw. Baustellenabraum von insgesamt mehr als 80 m³ festgestellt. Hinweise auf den oder die Verursacher gibt es bisher nicht. Um den geeigneten Entsorgungsweg für das unbekannte Material festzulegen, musste der Grundstückseigentümer eine Probennahme durch einen Sachverständigen veranlassen. Die Entsorgungskosten bei der Entsorgungsanlage werden von der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim übernommen. Diese Kosten fließen in die Gebührenberechnung der Müllgebühren mit ein. Das heißt, wird kein Verursacher für eine Ablagerung ausfindig gemacht, trägt die Allgemeinheit der Müllgebührenzahler die Kosten für die Entsorgung der illegalen Abfälle.
Diese Ablagerungen stellen einen Verstoß gegen § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes -KrWG- dar. Gemäß § 69 Abs. 1 Ziffer 2 KrWG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 Abfälle zur Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu hunderttausend Euro geahndet werden (§ 69 Abs. 3 KrWG).
Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben oder Hinweise auf den Verursacher geben können, werden gebeten sich telefonisch unter der Telefonnummer 07274-53247 oder per Mail an kreisverwaltung@kreis-germersheim.de an die Kreisverwaltung zu wenden.