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Achtung! Wichtige Informationen zur Landtagswahl im Wahlkreis 51 (Germersheim) und im Wahlkreis 52 (Wörth am Rhein)
19.02.2021 - Landrat Fritz Brechtel, in seiner Funktion als Kreiswahlleiter, informiert: Im Wahlkreis 51 (Germersheim), der die Stadt Germersheim, VG Bellheim, VG Lingenfeld und VG Offenbach an der Queich umfasst, musste aufgrund des plötzlichen Todes des Wahlkreisbewerbers der Partei DIE LINKE die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz abgesagt werden. Eine sog. Nachwahl wurde vom Landeswahlleiter auf den 14.03.2021 festgesetzt. Der Wahltag ändert sich somit nicht!
Allerdings sind die bisher für die Briefwahl bereits ausgegebenen Wahlscheine bzw. Stimmzettel ungültig. Es müssen neue Stimmzettel gedruckt und verwendet werden.
Das bedeutet: Denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits per Briefwahl gewählt haben oder die schon Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden von ihrer Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung unaufgefordert die neuen Briefwahlunterlagen mit geändertem Stimmzettel zugesandt. Eine erneute Beantragung ist nicht nötig.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits mit dem alten Stimmzettel per Briefwahl gewählt haben, werden gebeten, mit dem neuen Stimmzettel erneut zu wählen.
Bürgerinnen und Bürger, die die alten Briefwahlunterlagen bereits erhalten, aber noch nicht weggesandt haben, werden gebeten, die alten Unterlagen zu vernichten und mit dem neuen Stimmzettel zu wählen.
Ansonsten können Briefwahlunterlagen weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt werden.
Im Wahlkreis 52 (Wörth am Rhein), der die Stadt Wörth, VG Hagenbach, VG Jockgrim und VG Rülzheim umfasst, wurde versehentlich der Wohnort des Wahlkreisbewerbers der Freien Demokratischen Partei (FDP) falsch in den Stimmzettel aufgenommen, was erst am 18.02.2021 bemerkt wurde. Nach Rücksprache mit dem Wahlkreisbewerber und dem Landeswahlleiter hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die bereits ausgegebenen Briefwahlunterlagen. Diese bleiben gültig und sollen weiterhin verwendet werden. Allerdings werden auch hier korrigierte Stimmzettel gedruckt und ab sofort verwendet. Briefwahlunterlagen können weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt werden.
Aufgrund dessen, dass die Stimmzettel neu gedruckt werden, kann es in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen bei der Bearbeitung der Briefwahlanträge zu Verzögerungen kommen. Die Verwaltungen bitten deshalb um Verständnis und darum, von Nachfragen abzusehen.