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Auswirkungen der Corona-Pandemie erkennbar – Nachtragsetat 2021: Haushaltsdefizit steigt weiter
17.09.2021 - Entwurf Nachtragshaushalt des Landkreises liegt aus
„Geplant war der Kreishaushalt nahezu ausgeglichen. Leider verschlechtert er sich aufgrund von notwendigen Mehrausgaben um zusätzliche drei Millionen Euro. Das bedeutet dann einen aktuellen Fehlbetrag von 3,3 Millionen Euro im Ergebnishaushalt“, stellt Landrat Dr. Brechtel die wichtigste Kennzahl für den Haushaltsverlauf dar. „Kostensteigerungen ergeben sich neben weiteren Aufwendungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vor allem aus dem strukturellen Defizit bei der Jugendhilfe und der Sozialhilfe. Hier sehen wir das Land weiter in der Verpflichtung über eine angemessene Finanzausstattung den Fehlbetrag anteilig zurückzuführen“, so Brechtel weiter. „Während wir für das Impfzentrum in Wörth haushaltsneutral Aufwendungen und Erträge von je 7,5 Millionen Euro geplant haben, sind für die sozialen Hilfen 1,6 Millionen Euro und für die Jugendhilfen 1,1 Millionen Euro mehr notwendig“, trägt Kreiskämmerer Martin Schnerch weitere Details vor.
Landrat Dr. Brechtel erklärt die finanziellen Vorgänge rund um das Impfzentrum: „An Personalaufwendungen sind 4,3 Millionen Euro vorgesehen, davon kostet der Anteil für die Apotheken-Dienste zur Impfstoffbeschaffung und –aufbereitung 1,5 Millionen Euro. Bei den Sachkosten von 3,2 Millionen Euro insgesamt sind die größten Posten die Hallenmiete mit 1,25 Millionen Euro sowie der Bewachungs- und Sicherheitsdienst mit 1,5 Millionen Euro. Das Impfzentrum selbst geht im vierten Quartal in einen Ruhemodus. Bei Lageänderungen können wir jedoch sofort reagieren und wieder in Betrieb gehen“.
„Dennoch benötigen wir für Umbaumaßnahmen, Masken, Desinfektionsmittel, Testungen bei den Schulungen zusätzliche Mittel. Der Ansatz von bisher 0,5 Millionen Euro wird um eine weitere Millionen Euro verstärkt“, ergänzt Martin Schnerch. Im Sozial- und Jugendhilfebereich resultieren die Veränderungen überwiegend aus geänderten Fallzahlen und aktuell angepassten Berechnungen.
„In unserem Investitionsprogramm, das überwiegend von den Schulbaumaßnahmen geprägt ist, ergeben sich ebenfalls Änderungen: Corona- beziehungsweise der Ressourcenknappheit geschuldet, verzögern sich Baumaßnahmen. So verschieben sich beispielsweise für die IGS Kandel vorgesehene anteilige Auszahlungen für den Neubau in Höhe von 1,3 Millionen Euro nach 2022. Gleichzeitig erhöhen sich aber Erstattungen aus bereits früher durchgeführten Projekten. Insgesamt reduzieren sich die Auszahlungen um 2,8 Millionen Euro; die Einzahlungen fallen um 3,6 Millionen Euro höher aus“, führt der Landrat zu den Investitionen aus. „In gleicher Höhe reduziert sich der bisher dafür vorgesehene Investitionskreditbedarf. Anstelle von 20,3 Millionen Euro werden jetzt 13,9 Millionen Euro zur Finanzierung benötigt. Das sind 6,4 Millionen Euro weniger. Die Verschuldung aus Liquiditäts- und Investitionskredit liegt dadurch zum Jahresende 2021 bei 117,4 Millionen Euro und ist somit geringer als die im Basishaushalt geplanten 120,8 Millionen Euro“ so Brechtel weiter.
Der Kreistag wird darüber in seiner Sitzung am 4. Oktober 2021 beschließen. Im Vorfeld liegt der Entwurf der Ersten Nachtragshaushaltssatzung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Mindestfrist von zwei Wochen vom 16. bis einschließlich zum 29. September 2021 während der Dienststunden im Gebäude der Kreisverwaltung, Zimmer 0.27, aus. Darüber hinaus ist der Nachtragshaushaltsplan-Entwurf auch auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de einsehbar. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb der genannten Frist Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2021 einzureichen. Ein entsprechender Vordruck steht zur Unterstützung ebenfalls auf der Homepage des Landkreises bereit.