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Bescheinigungen für alle positiv Getesteten und Genesenen aus dem Landkreis Germersheim werden diese Woche verschickt
12.05.2021 - Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim versendet in dieser Woche die Bescheinigungen an alle positiv Getesteten aus dem Landkreis Germersheim. Alle rund 5400 bisher infizierten Personen erhalten die Nachweise per Post.
„Zahlreiche Mitarbeitende der Kreisverwaltung und auch des Impfzentrums kuvertieren nun schnellstmöglich mehr als 5000 Bescheinigungen. Für ihren Einsatz zusätzlich zum Tagesgeschäft bedanke ich mich sehr“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. An alle, die nun die ersten Freiheiten genießen können, richtet sich der Kreischef mit der eindringlichen Bitte: „Ich freue mich für jede Lockerung, die jeder einzelne jetzt erleben darf. Gleichzeit sind wir noch nicht über dem Berg. Bitte bleiben Sie also trotzdem vorsichtig, halten Sie zum Schutz anderer weiterhin die Abstand- und Hygieneregeln ein und bitte tragen Sie Maske. Wir sind auf einem guten Weg, es wäre schade, wir müssten die erreichten Lockerungen wieder zurücknehmen müssen, weil die Infiziertenzahlen wieder steigen.“
Wichtig ist die Bescheinigung, damit vollständig Geimpfte und Genesene nachweisen können, dass entsprechenden Lockerungen für sie gelten, z.B. dass Kontaktbeschränkungen im privaten Umfeld für sie aufgehoben und sie mit negativ Getesteten gleichgestellt sind. Den Nachweis erhalten alle Genesenen aus dem Landkreis und nicht nur jene, deren Infektion sechs Monate zurückliegt. Denn wer infiziert war, soll nach frühestens sechs Monaten einmalig geimpft werden. Das heißt, ehemals Infizierte müssen nachweisen, dass sie positiv getestet waren und sie daher nur eine einmalige Impfung erhalten. Zweimal Geimpfte können ihren Impfstatus anhand ihrer Impfunterlagen nachweisen. Unabhängig davon, kann als Nachweis des positiven Testergebnisses (PCR-Test) der schriftliche Testnachweis von einem Labor oder auch ein digitaler Nachweis verwendet werden.