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Bundesverkehrsministerium antwortet: Bewertungskriterien für Schienenstrecken werden noch 2021 angepasst – Positives Signal für Reaktivierung von Bahnstrecken in Südpfalz
25.06.2021 - „Die Antwort aus dem Bundesministerium ist ein positives Signal für die Reaktivierung der Bahnstrecken Landau-Germersheim und Landau-Herxheim-Rülzheim“, so die Reaktion der Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr. Fritz Brechtel (GER) und Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). Sie halten fest: „In der aktuellen Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird der Abschluss der Überarbeitung des Berechnungsverfahrens noch im Jahre 2021 zugesagt. Wir haben mit dem Antwortschreiben die Zusage vom Bund, dass die Kriterien aus unseren Resolutionen künftig berücksichtig werden. Wir achten es als zwingend notwendig, zeitgemäße Kriterien für die Bewertung von Kosten und Nutzen von Bahnstrecken anzuwenden. Damit vielversprechende Strecken in der Südpfalz eine echte Chance auf Reaktivierung haben.“
Die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie die Stadt Landau hatten mit einstimmigen Gremienbeschlüssen jeweils eine Resolution verabschiedet, in der die zügige Überarbeitung der Prüf- und Bewertungsmaßstäbe für die Nutzen-Kostenuntersuchungen (NKU) für Schienenstrecken gefordert wird. Die Südpfälzer Gremien strebten die Neuberechnung dieser NKU im Hinblick auf die Bahnstrecken Landau-Germersheim und Landau-Herxheim (-Rülzheim) an. Denn nach alten Kriterien „lohne sich“ die Reaktivierung dieser Strecken nicht. Nun hat das Bundesverkehrsministerium auf die Verbesserungsvorschläge aus der Südpfalz für Bewertungen solcher Vorhaben geantwortet.
Im Antwortschreiben ist festgehalten, dass Wertansätze einschließlich der CO2-Emmisionen künftig aktualisiert werden. Die Faktoren Klima- und Umweltschutz, Verkehrsverlagerung sowie Aspekte der Daseinsvorsorge sollen eine stärkere Gewichtung erfahren. Des Weiteren sind Ansätze zur Implementierung weiterer Nutzenkomponenten zu entwickeln. Auch die Gestaltung spezifischer Verfahren für die Bewertung einzelner Fördertatbestände ist vorgesehen. Das Ministerium teilt mit, dass die in den Resolutionen der Südpfälzer Gremien genannten Punkte als Diskussionsgegenstand im Rahmen des Forschungsvorhabens zur Überarbeitung des Berechnungsverfahrens bereits bestimmt wurden.
Die Verwaltungschefs betonen: „Das Bundesverkehrsministerium hat uns mitgeteilt, dass diese Grundsätze Basis für das neue Berechnungsverfahren der Standardisierten Bewertung werden. Wir Kommunen und die Länder können die Grundsätze bei der Erarbeitung und Planung von Projekten also schon jetzt zugrunde legen.“ Das Ministerium schreibt, dass davon ausgegangen werden könne, dass mit den neuen Verfahrensgrundsätzen und den bevorstehenden Erleichterungen im Standardisierten Bewertungsverfahren in Summe bestmögliche Voraussetzungen gegeben sein werden, Vorhaben erfolgreich für eine Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Förderung anzumelden.
In der Sitzung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd vom 29. April 2021 wurde bereits beschlossen, den Zeitraum bis zur Überarbeitung der Kriterien für die Standardisierte Bewertung durch den Bund zu nutzen, um eine Vorentwurfsplanung für die Reaktivierung beziehungsweise den Neubau der Schienen- und Stationsinfrastruktur der Bahnstrecke Landau-Germersheim zu erarbeiten.
Die Stadt Landau, der Landkreis Germersheim und der Landkreis Südliche Weinstraße haben sich bereit erklärt, neben dem Land diese weiteren Kosten zu tragen, um das Projekt voranzutreiben.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz.