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Die Kreisverwaltung hat ihre Hausaufgaben gemacht – Ungerechtfertigte Kritik wird zurückgewiesen
10.12.2021 - „Der Landkreis hat alle seine Aufgaben gemacht – und er hat sie gut gemacht“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel zur Debatte um die Entscheidung des Kreistags am 06.12.2021 zum Haushaltsentwurf 2022. „Der vorliegende und nun beschlossene Haushalt des Kreises ist gleichzeitig unser Sparvorschlag. Das habe ich in den Beratungen mehrfach deutlich gemacht. Ich habe auch die SPD aufgefordert, konkrete Sparvorschläge zu nennen, jedoch vergeblich.“
Der in der Kritik der SPD-Fraktion stehende Entwurf ging von einem Defizit von 10,1 Mio. Euro aus. Durch die Anpassung der Kreisumlage konnten die Erträge um 1,4 Mio. Euro angepasst werden. Geld, das der Landkreis dringend braucht, um die gesetzlichen Aufgaben, z.B. im Bereich Kindertagesstätten, Schulen, Jugend und Soziales, sicher zu stellen und einer weiteren überbordenden Verschuldung entgegenzuwirken. Das neue Defizit im Ergebnishaushalt liegt dann bei 8,7 Mio. Euro.
„Es ist schon seltsam: Die Fachausschüsse beraten und stimmen dem Haushaltsentwurf einstimmig zu. Außerdem informieren wir dabei über unsere Sachzwänge um den Personalhaushalt und den Kommunalen Finanzausgleich. Und dennoch kommt im Kreistag dann die Forderung, der Landkreis solle doch endlich sparen! Dabei können wir an den Zahlen nichts ändern“, so Brechtel.
„Unterstellt, dass Sparen Konsumverzicht oder Rückführung von Ausgaben bedeutet, muss man antworten, dass weit über 99 Prozent der Kreisaufgaben gesetzliche Pflichtleistungen sind. Darauf hat der Bürger einen Anspruch. Wir können doch keine geschmälerten Jugendhilfeleistungen oder Sozialleistungen auszahlen. Standards wie bei den Kindertagesstätten sind gesetzlich vorgegeben. Wir würden uns gesetzeswidrig verhalten, dies unseren Bürgern vorzuenthalten. Das ist mit der Verwaltung, das ist mir als Landrat nicht zu machen“, weist Dr. Brechtel die ungerechtfertigte Kritik zurück.
Um die Einnahmeseite zu verbessern, wurde die Progression erhöht. Von der Progression im Rahmen der Kreisumlage sind nur Gemeinden betroffen, die eine landesüberdurchschnittliche Steuerkraft aufweisen. Progression bedeutet, von der über den Landesdurchschnitt hinausragenden Wirtschaftskraft wird ein Teil abgeschöpft. Die Gemeinde hat anschließend immer noch eine überdurchschnittliche Finanzausstattung, die über der anderer Gemeinden liegt. Dieses per Landesrecht geregelte Instrument des Finanzausgleichs dient dazu, dass finanzstarke Gemeinden finanzschwache Gemeinden bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben unterstützen – und genau das wird getan. Wie sagte ein Bürgermeister: „Ich würde sehr gerne Progression zahlen, denn dann wüsste ich, dass ich finanziell gut aufgestellt bin.“
Für 2022 gibt es im Kreis Germersheim 28 Gemeinden, die unterdurchschnittlich aufgestellt sind und 3 Gemeinden, die eine höhere Steuerkraft ausweisen.
Ob Investitionen aufschiebbar wären, stimmt der Fachbereich mit dem Bauausschuss ab. Unabhängig von derzeitigen Baukostensteigerungen sind viele Investitionen gerade im Schulbereich Fortsetzungsinvestitionen. Diese Investitionen ziehen sich über mehrere Jahre hin; viele sind bereits angefangen. Im Übrigen sind diese Maßnahmen auch gewünscht und werden von den Gremien mitgetragen oder eingefordert. Das Aufschieben von Investitionen bringt Nachteile für die Schulen und bedeutet im Übrigen nur, deutliche Kostensteigerungen in Kauf zu nehmen.“, so Brechtel: „Trotz Anfrage hat die SPD im Übrigen keine umsetzbaren konkreten Sparvorschläge gemacht. Das ist Polemik, die der Kreishauhalt nicht verdient hat.“
Gerade um eine weitere Verschuldung zu begrenzen, muss künftig mindestens ein Haushaltsausgleich angestrebt werden.
„Es ist müßig, ständig die gleichen Argumente vorzutragen, aber dennoch: der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat wiederholt der Landesregierung per Urteil bescheinigt, dass sie sich beim kommunalen Finanzausgleich verfassungswidrig verhält und die Kommunen mit zu wenig Finanzmitteln ausstattet. Aktuell muss die Landesregierung den kommunalen Finanzausgleichs per Gerichtsbeschluss neu gestalten. Und darauf setzen wir ab 2023 unsere Hoffnungen. Die Reform muss mehr Geld in den kreisangehörigen Raum bringen“, so Brechtel: „Es hilft nichts, wenn das Land den Landkreisen per Gesetz Aufgaben aufbürdet, aber keine entsprechenden Geldmittel bereitstellt.“
Die weiteren Schwerpunkte des Kreishaushaltes 2022: Der Ergebnishalt hat ein Volumen von 241,9 Mio. Euro. Allein für die Aufgabenbereiche Jugendhilfen und Soziale Hilfen sind 166,3 Mio. Euro Ausgaben eingeplant. Die Finanzlücke, der Zuschussbedarf, liegt hier bei 72,8 Mio. Euro. Dabei sind die finanziellen Folgen aus dem Guten-Kita-Gesetz noch nicht berücksichtigt. Für Corona-Aufwendungen sind 0,3 Mio. Euro – unabhängig von dem aufkommensneutralen Impf-Zentrum – vorgesehen. Die Personal-Nettoausgaben betragen 26,2 Mio. Euro für 477 Stellen. Die Erträge aus der Kreisumlage liegen bei 78,3 Mio. Euro. Für die Investitionsmaßnahmen sind 26,5 Mio. Euro vorgesehen. Die Kreditaufnahme dazu liegt bei 14,8 Mio. Euro. Die voraussichtliche Verschuldung zum Jahresende 2022 beträgt 135,9 Mio. Euro. Es wird negatives Eigenkapital von 6,5 Mio. Euro ausgewiesen.
Der Haushalt wird aktuell der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.