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Elternbeiträge für Kinderbetreuung im Januar und Februar werden teilweise erlassen
16.02.2021 - Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege in den Monaten Januar und Februar nur bezahlen, wenn sie ihre Kinder mindestens einmal im Monat in diese gebracht haben. Eltern, deren Kinder komplett zuhause bleiben konnten, müssen die Elternbeiträge für die beiden Monate nicht bezahlen. Der Kreisausschuss hat diesem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt.
Im Frühjahrs-Lockdown 2020 wurden für die Zeit der Schließung die Gebühren noch vollständig erlassen. „Allerdings ist diesmal die Entscheidungsgrundlage eine entscheidend andere: Diesmal hat das Land vorgegeben – anders als beim ersten Lockdown in 2020 – dass die `Fortsetzung des Regelbetriebs bei dringendem Bedarf´ laufen muss, wobei gleichzeitig über die Coronaverordnung des Landes an die Eltern appelliert wird, ihre Kinder zu Hause lassen. Für die Träger heißt das, dass sie alle Angebote offenhalten müssen und nicht nur einen Notbetrieb anbieten können“, erklärt der für Kitas zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.