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Forderung nach Impfsonderregelung: Terminregistrierung für Ärzte und Praxispersonal ab sofort möglich
19.02.2021 - Weil es für Ärztinnen und Ärzte sowie deren Praxispersonal bislang keine Impfregelung gab, haben sich die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch Anfang Februar an das Land gewandt und eine Impfmöglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell in Zahnarztpraxen gefordert. Jetzt kam die positive Nachricht: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte haben die Möglichkeit, sich für Termine zur Durchführung einer Erst- und Zweitimpfung gegen das Coronavirus in einem der Impfzentren in Rheinland-Pfalz zu registrieren. Diese Impfmöglichkeit gilt auch für Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter.
In ihrem Schreiben haben die Kreischefs und der OB die eindringliche Bitte geäußert, für den Personenkreis eine Sonderregelung zu treffen, ähnlich der Impfmöglichkeiten für medizinisches Personal in den Kliniken oder ambulanten Pflegediensten. Die nun getroffene Regelung sei ein „wichtiges und richtiges“ Signal: „Ärztinnen und Ärzte im Allgemeinen sowie das medizinische Personal in den Praxen stellen seit über einem Jahr trotz der Pandemie die Versorgung sicher. Insbesondere der Berufsstand der Zahnärztinnen und Zahnärzte ist aufgrund der Aerosolbildung in Kombination mit dem geringen Behandlungsabstand ohne Mundschutz besonders gefährdet. Virus-Mutationen erhöhen das Risiko zusätzlich. Wir sind froh, dass für Ärztinnen und Ärzte sowie Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter jetzt eine Impf-Sonderregelung getroffen wurde und nun dieser Personengruppe, die täglich unausweichlichen Kontakt zu Patientinnen und Patienten hat, eine vorgezogene Impfmöglichkeit geboten wird“, so die Landräte Seefeldt und Brechtel sowie OB Hirsch. Der Personengruppe eine Impfmöglichkeit zu bieten, sei für den beidseitigen Schutz von Patientinnen und Patienten und ärztlichem Personal unerlässlich.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich unter https://impftermin.rlp.de für Termine zur Durchführung einer Erst- und Zweitimpfung registrieren. Über den Link haben auch für Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter die Möglichkeit der Terminregistrierung.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz.