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Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft - Tests für Grenzgänger und Berufspendler vorgeschrieben
26.03.2021 - Landkreise, die an der Grenze zu Frankreich liegen, mussten auf Anweisung des Landes Rheinland-Pfalz eine Allgemeinverfügung zum Thema Grenzgänger und Grenzpendler erlassen. Hintergrund ist, dass das Robert-Koch-Institut heute ganz Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft hat.
Grenzgänger und Grenzpendler, die in einer Kalenderwoche mindestens zweimal einreisen, müssen zweimal in dieser Kalenderwoche einen negativen Antigentschnelltest vorlegen können. Anders ist es bei Grenzpendler und Grenzgänger, die in einer Kalenderwoche an zwei aufeinanderfolgenden Tagen einreisen. Sie müssen lediglich einmal in dieser Kalenderwoche einen negativen Test nachweisen.
Die gleichen Regelungen gelten für Personen, die Verwandte ersten Grades, den nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten besuchen oder aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts über die Grenze reisen.
Die Tests dürfen bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.
Nach den Erfahrungen der Grenzschließung im letzte Jahr ist Landrat Dr. Fritz Brechtel froh, dass die Grenze für diese Personengruppen offen bleibt und nicht gänzlich geschlossen wird: „In unserer Region gibt es sehr viele Pendler, die täglich zur Arbeit über die Grenze fahren müssen. Dennoch bin ich skeptisch, ob mit diesen Vorgaben lange Schlangen an den Grenzübergängen vermieden werden. Etliche Betriebe in unserer Region testen ihre Belegschaft bereits regelmäßig und tragen damit in besonderer Weise Verantwortung und zum Eindämmen der Pandemie bei. Das sehe ich als einen Baustein, der schrittweise auch bei hohen Inzidenzen eine Lockerung im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und privaten Leben ermöglichen kann. Man sollte dies als Basis einer Lösung nehmen mit dem Ziel, bei hoher Sicherheit gleichzeitig Wartezeiten an Grenzübergängen möglichst zu vermeiden. Rigorose Einreisebeschränkungen führen gerade in den Grenzregionen zu einer Verschärfung der Probleme.“
Weitere Details sind im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 19 unter Punkt 2 nachzulesen, www.kreis-germersheim.de/amtsblaetter, oder unter www.kreis-germersheim.de/grenzgaenger.