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Gemeinsames Vorgehen in der Südpfalz - Allgemeinverfügung untersagt "Montagsspaziergänge"
17. Dezember 2021 - Gemeinsames Vorgehen in der Südpfalz: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim erlassen Allgemeinverfügungen und untersagen „Montagsspaziergänge“ am Montag, 20. Dezember 2021
Zum Schutz der Bevölkerung haben die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim korrespondierende Allgemeinverfügungen erlassen, die die sogenannten „Montagsspaziergänge“ im Stadt- und Kreisgebiet sowie alle vergleichbaren, nicht angemeldeten Versammlungen am kommenden Montag, 20. Dezember, explizit untersagen. Am zurückliegenden Montag war es in allen drei Gebietskörperschaften zu unangemeldeten Versammlungen gekommen, für die u.a. die Gruppe „Freie Pfälzer“, die sich nach dem Vorbild der „Freien Sachsen“ gegründet hat, in den sozialen Netzwerken mobilisiert hatte. Viele Teilnehmende stammten nach der Überzeugung u.a. der eingesetzten Sicherheitskräfte aus der Szene der Querdenker, Reichsbürger und Corona-Leugner.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER) machen deutlich: „Die nicht angemeldeten Versammlungen am zurückliegenden Montag stellten aus unserer Sicht eine nicht notwendige Verschärfung der Sicherheits- und Infektionslage dar. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam in der Südpfalz und in enger Abstimmung mit der Polizei dazu entschieden, die geplanten Veranstaltungen am kommenden Montag, für die im Netz bereits wieder fleißig geworben wird, in unserer Verantwortung für die Gesamtbevölkerung in der Stadt Landau, im Landkreis Südliche Weinstraße und im Landkreis Germersheim zu untersagen.“
Das deutsche Versammlungsgesetz sieht vor, dass Behörden eine Versammlung verbieten können, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Durchführung unmittelbar gefährdet ist. Das ist aus Sicht der drei Verwaltungen u.a. gegeben, weil
a) sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am zurückliegenden Montag zu nicht angemeldeten Versammlungen getroffen haben, was für sich genommen schon einen Verstoß gegen die Gesetzeslage darstellt,
b) eine solche Zusammenkunft gegen die geltende Corona-Verordnung verstößt, nach der der gemeinsame Aufenthalt nichtimmunisierter Personen im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet ist
und c) sowohl in den sozialen Netzwerken als auch vor Ort ein hohes Maß an Aggressivität gegenüber den eingesetzten Sicherheitskräften sowie der politischen Führung auf kommunaler, auf Landes- sowie auf Bundesebene zu beobachten war und ist.
Wichtig: Es handelt sich bei den „Montagsspaziergängen“ gerade nicht um „Spaziergänge“, also zufällige Treffen. Der Charakter einer Kundgebung bzw. eines stillen Protests ist u.a. durch die Ankündigung in den sozialen Netzwerken klar erfüllt.
„Durch das formale Verbot kann sich niemand ihre oder seine Teilnahme mehr schönreden“, finden Hirsch, Seefeldt und Brechtel deutliche Worte. „Es geht bei den angeblichen Spaziergängen nicht um konstruktive Kritik an den Corona-Schutzmaßnahmen, sondern um ein gezieltes Unterlaufen rechtsstaatlicher Strukturen. Was am zurückliegenden Montag in der Südpfalz geschehen ist und was bundesweit seit wenigen Wochen zu beobachten ist, hat nichts mit Freiheit und Demokratie zu tun.“ Vielmehr seien es Reichsbürger, Querdenker und Sympathisanten von rechtsextremen Gruppierungen, die die Kundgebungen gezielt organisierten, so die drei Verwaltungschefs, die sich seit Montag verstärkt mit Hassnachrichten, u.a. aus der Reichsbürgerszene, konfrontiert sehen.
Ihr Appell: „Die Menschen, die am Montag bei uns in der Südpfalz auf die Straße gegangen sind, und die, die Hass und Ausgrenzung in den sozialen Netzwerken predigen, sind eine absolute Minderheit. Eine radikale Minderheit, deren Entwicklung uns Sorgen bereitet, aber eben doch eine Minderheit. Wir bitten Sie: Lassen Sie sich von diesen Menschen nicht vereinnahmen, beachten Sie die geltenden Corona-Regeln, nutzen Sie die Impf- und Testangebote in der Region und helfen Sie mit, dass wir die Infektionslage wieder in den Griff bekommen. Wir sind mehr – und wir sind gemeinsam stark gegen Hass.“
Die Amtsblätter mit den Allgemeinverfügungen sind einsehbar auf den kommunalen Internetseiten www.landau.de/amtsblatt, www.kreis-germersheim.de/amtsblaetter und https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/amtsblatt.php.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz. Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.