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Gemeinsames Vorgehen in der Südpfalz: Verlängerung der Allgemeinverfügungen bis einschließlich 27. Dezember 2021 Hirsch, Brechtel, Seefeldt: „Ordnungsgemäße Anmeldungen von Versammlungen bleiben selbstverständlich möglich!“
20.12.2021 - Zum Schutz der Bevölkerung haben die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim auch heute korrespondierende Allgemeinverfügungen erlassen, die alle nicht angemeldeten sogenannten „Montagsspaziergänge“ im Stadt- und Kreisgebiet sowie alle vergleichbaren, nicht angemeldeten Versammlungen bis einschließlich kommenden Montag, 27. Dezember 2021, explizit untersagen. Am Montag, 13. Dezember, war es in allen drei Gebietskörperschaften zu unangemeldeten Versammlungen gekommen, für die u.a. die Gruppe „Freie Pfälzer“, die sich nach dem Vorbild der „Freien Sachsen“ gegründet hat, in den sozialen Netzwerken mobilisiert hatte.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER) machen deutlich: „Es geht hier nicht um ordnungsgemäß angemeldete Versammlungen. Selbstverständlich können Versammlungen angemeldet werden. Alle beteiligten Seiten haben damit die Chance, diese ordentlich über die Bühne zu bringen. Dazu gehört u.a. die Verkehrsregelung oder das Festlegen der Ordneranzahl.“ Die Verwaltungschefs betonen: „In der Allgemeinverfügung geht es um nicht angemeldete Versammlungen wie am zurückliegenden Montag. Sie stellten aus unserer Sicht eine nicht notwendige Verschärfung der Sicherheits- und Infektionslage dar. Insbesondere liegen Erkenntnisse vor, wonach die nicht angemeldeten Versammlungen auf andere Tage verschoben werden sollen. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam in der Südpfalz dazu entschieden, die Allgemeinverfügung grundsätzlich zu verlängern.“
Das deutsche Versammlungsgesetz sieht vor, dass Behörden eine Versammlung verbieten können, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Durchführung unmittelbar gefährdet ist. Das ist aus Sicht der drei Verwaltungen u.a. gegeben, weil
a) sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Montag, 13. Dezember 2021, zu nicht angemeldeten Versammlungen getroffen haben, was für sich genommen schon einen Verstoß gegen die Gesetzeslage darstellt,
b) eine solche Zusammenkunft gegen die geltende Corona-Verordnung verstößt, nach der der gemeinsame Aufenthalt nichtimmunisierter Personen im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet ist
und c) sowohl in den sozialen Netzwerken als auch vor Ort ein hohes Maß an Aggressivität gegenüber den eingesetzten Sicherheitskräften sowie der politischen Führung auf kommunaler, auf Landes- sowie auf Bundesebene zu beobachten war und ist.
Wichtig: Es handelt sich bei den „Montagsspaziergängen“ gerade nicht um „Spaziergänge“, also zufällige Treffen. Der Charakter einer Kundgebung bzw. eines stillen Protests ist u.a. durch die Ankündigung in den sozialen Netzwerken klar erfüllt.
„Wir verstehen, dass Menschen Ängste haben, unzufrieden sind und ihre Meinung öffentlich zum Ausdruck bringen wollen. Das dürfen sie – wenn eine Versammlung angemeldet wird. Durch das formale Verbot von unangemeldeten Versammlungen kann sich niemand ihre oder seine Teilnahme mehr schönreden“, finden Hirsch, Seefeldt und Brechtel deutliche Worte. Ihr Appell: „Die Menschen, die am zurückliegenden Montag bei uns in der Südpfalz auf die Straße gegangen sind, und die, die Hass und Ausgrenzung in den sozialen Netzwerken predigen, sind eine absolute Minderheit. Eine radikale Minderheit, deren Entwicklung uns Sorgen bereitet, aber eben doch eine Minderheit. Wir bitten Sie: Lassen Sie sich von diesen Menschen nicht vereinnahmen!“
Die Amtsblätter mit den Allgemeinverfügungen sind einsehbar auf den kommunalen Internetseiten www.landau.de/amtsblatt, www.kreis-germersheim.de/amtsblaetter und https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/amtsblatt.php.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz.