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Jetzt online: Hygieneschulung nach §43 IfSG beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim
11.05.2021 - Lebensmittelhygiene und „sichere Lebensmittel“ sind zu jeder Zeit für jede Person, die im Lebensmittelbereich tätig ist, ein ganz zentrale Themen. Wer beruflich mit Lebensmittel umgeht, muss ausgewiesene Kenntnisse haben, um z.B. eine Übertragung von Krankheitserregern auf Nahrungsmittel zu vermeiden. „Jede Person, die im Lebensmittelbereich arbeitet, muss vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt erwerben“, erklärt Amtsarzt Dr. Christian Jestrabek.
Bis vor einem Jahr boten die Hygieneinspektoren/innen des Gesundheitsamtes diese Schulungen als Präsenztermin an. Wegen der immer noch allgegenwärtigen Infektionsgefahr durch Corona-Viren hat das Gesundheitsamt eine Alternative gesucht. „Wir haben eine hochwertige, digitale Lösung gefunden, die gleichzeitig kein falscher Kompromiss bei den Lerninhalten darstellt. Denn das Wissen um die Hygiene im Lebensmittelbereich ist extrem wichtig, damit sich beispielsweise Gäste nicht durch Speisen infizieren“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er dankt den Fachleuten im Gesundheitsamt für die Bereitstellung des Angebots und die akribische Arbeit im Bereich der Lebensmittelhygiene: „Schließlich wollen wir alle Essen genießen, ohne uns Sorgen machen zu müssen. Dafür sorgen die Veterinärinnen, die Lebensmittelkontolleure und beim Thema Hygieneschulung die Hygieneinspektoren/innen des Fachbereichs `Gesundheit und Verbraucherschutz´ gemeinsam.“
Die Lösung ist nun ein digitales Verfahren. „Abgesehen davon, dass digitale Veranstaltungen inzwischen Usus sind, können Teilnehmer von einer größeren Auswahl an Terminen profitieren, ohne durch die digitale Wissensvermittlung Abstriche machen zu müssen“, so Dr. Jestrabek. Interessant ist auch, dass Teilnehmer auswählen können, in welcher Sprache Sie die Schulung durchführen möchten. Die gewählte Sprache wird entsprechend als Untertitel im deutschsprachigen Schulungsfilm abgebildet. Die digitale Lösung soll in der noch anhaltenden Coronapandemie, den Erwerb dieser wichtigen Bescheinigung ermöglichen. Sobald es die Infektionslage wieder zulässt, werden die Schulungen in gewohnter Lernveranstaltung mit praktischen Übungen vor Ort erfolgen.
Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind und eine Hygieneschulung nach §43 Infektionsschutzgesetz nachweisen müssen, können dies ab sofort online unter www.kreis-germersheim.de/hygieneschulung.