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Kommunaler Finanzausgleich - Sachstandsbericht im Kreistag
06.10.2021 - „Wenn auch der Verfassungsgerichthof vor knapp einem Jahr ein Urteil für die Bürgerinnen und Bürger gefällt und den Landesfinanzausgleich als verfassungswidrig eingestuft hat, bin ich nur verhalten optimistisch, dass daraus ein System resultiert, das für alle Kommunen gleichermaßen hilfreich ist“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel nach dem Vortrag von Jürgen Hesch, Landkreistag Rheinland-Pfalz, zum Sachstand der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in der Kreistagssitzung am 4. Oktober. Brechtel fürchtet, dass die Neuaufstellung dazu führt, dass der Landkreis Germersheim schlussendlich weniger Geld zur Finanzierung der Pflichtaufgaben zur Verfügung bekommt als bisher.
Hesch zeigte auf, dass das Land derzeit die Aufgabe hat, in einer laut Urteil „pauschalierenden Vorgehensweise“, den Bedarf einer Mindestausstattung für Kommunen zu ermitteln. Zur Höhe einer „aufgabenadäquaten Finanzausstattung“ sage das Urteil nichts. „Es ist zu befürchten, dass es die Vorgehensweise auch zu geringeren Finanzausgleichsmasse führt und nicht zu einer bedarfsgerechten Finanzausstattung“, sagt Landrat Brechtel. Seine Sorge ist, dass hochverschuldete Kommunen künftig wieder nicht in der Lage sein werden, Kassenkredite abzubauen und somit nicht der Schuldenspirale entkommen können. Landrat Brechtel. „Das Land muss die Kommunen endlich so auskömmlich mit Finanzmitteln versorgen muss, dass wir unsere gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen können. Bisher bekommen wir gesetzliche Aufgaben, aber nicht die erforderlichen Finanzmittel dafür. Deshalb sind viele Kommunen doch so hoch verschuldet.“
Beispielsweise betragen die für den Landkreis Germersheim so wichtigen Schlüsselzuweisungen B 2 im Durchschnitt der letzten drei Jahre je 15,8 Mio. Euro. „Diese reichen bei weitem nicht aus, um den finanziell leistungsunfähig Landkreis kraftvoll zu entlasten“, betont Kreis-Kämmerer Martin Schnerch.
Bereits 2014 und 2018 hatte der Kreistag die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen über Resolutionen gegenüber der Landesregierung beklagt. Insbesondere hat der Landkreis 2018 über eine Umstrukturierung des Landesfinanzausgleichs 5 Mio. Euro jährlich verloren. „Diese Mittel wären jedoch weiter notwendig. Das Land hat – eigentlich bereits ab 2007 – seine Hausaufgaben zur finanziellen Unterstützung der Kommunen nur unzureichend wahrgenommen. Viele Kommunen konnten in den letzten Jahren auch eigene Aufgaben kaum noch wahrnehmen oder mussten sich verschulden“, stellt der Landrat fest. „Das Land muss nun endlich einen aufgabenangemessenen Finanzausgleich schaffen. Denn wir als Kommunen müssen finanziell in die Lage versetzt werden, unser Land erfolgreich in die Zukunft zu führen, z.B. durch Modernisierung der Schulen, des ÖPNV, durch Digitalisierung unserer Dörfer, Städte und Regionen. Da kommen große Aufgaben auf uns zu, insbesondere nach Corona. Die erfolgreiche Bewältigung dieser uns alle betreffenden Zukunftsaufgaben ist nur mit ausreichenden Finanzmitteln möglich. Ansonsten würde weiterhin die Situation bestehen wie bisher, diese unbedingt notwendigen Finanzmittel durch eine höhere Kreisumlage kompensieren zu müssen. Nach dem eindeutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes sehen wir darin keine faire und der schwierigen Situation der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände rechnungstragende Verhaltensweise des Landes“, so Kämmerer Martin Schnerch.
Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden setzt sich der Landkreis für eine „auskömmliche Zuweisung sowie eine gerechte und adäquate Verteilung der Finanzen“ ein. Die Zeit läuft: Das Urteil des Verfassungsgerichthofs sieht vor, dass das Land bis zum 21. Dezember 2022 das System des Kommunalen Finanzausgleichs neu regelt und dieses ab 2023 umgesetzt wird.