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Kreis hebt Allgemeinverfügung auf
Ab 24. April 2021 gilt das Bundes-Infektionsschutzgesetz
Germersheim, 23. April 2021. Ab morgen, 24. April 2021, gilt im Landkreis das geänderte Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Daher hebt die Kreisverwaltung die Allgemeinverfügung vom 26. März 2021 (Amtsblatt Nr. 19/2021 vom 26.03.2021) sowie die Allgemeinverfügung vom 16. April 2021 (Amtsblatt Nr. 23/2021 vom 16.04.2021) auf.
Da die Inzidenz im Landkreis Germersheim über 100 liegt, gelten somit ab dem morgigen Samstag im Landkreis die Regelungen des § 28b Abs. 1 Bundesinfektionsgesetz. § 28b Abs. 1 Bundesinfektionsgesetz sieht beispielsweise folgende Regelungen vor:
- Zusammenkünfte: Ein Haushalt plus eine Person, plus Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahren
- Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Sport allein ist bis 24 Uhr möglich
- Individualsport: allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts. Kontaktloser Gruppensport nur für 5 Kinder bis 14 Jahre
- Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege: erlaubt mit FFP2-Maske, Friseure und Fußpflege zusätzlich mit negativem Test.
Einen schnellen Überblick über die Regelungen gibt es hier: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Den gesamten Gesetzestext gibt es u.a. hier https://bit.ly/3dHyWTm
Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ passierte am Donnerstag den Bundesrat und wurde von Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet. Ziel der vereinheitlichten Regelungen ist es, flächendeckend die dritte Coronawelle zu brechen und insbesondere eine fortschreitende Belastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Informationen zu den geltenden Regelungen und allgemein zum Thema Coronavirus gibt es auch auf der Seite des Kreises unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.