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Kreistag ermächtigt Landrat, Mindereinnahmen im ÖPNV auszugleichen: Planungssicherheit für Verkehrsbetriebe
07.12.2021 - Durch die Corona-Pandemie hatten viele in der Region tätige Verkehrsbetriebe in den zurückliegenden Jahren erhebliche Umsatzeinbußen. 2020 und 2021 wurden diese pandemiebedingten Mindereinnahmen vollständig über einen ÖPNV-Rettungsschirm von Land und Bund übernommen. Dieser Rettungsschirm ist jedoch aktuell bis Ende dieses Jahres befristet. Um das Verkehrsangebot sicherzustellen, benötigen die Verkehrsunternehmen Planungssicherheit in Bezug auf die Finanzierung pandemiebedingter Mindereinnahmen. Jetzt hat der Kreistag Landrat Dr. Fritz Brechtel dazu ermächtigt, einer Vereinbarung zur Bewältigung solcher Probleme zuzustimmen.
„Als Landkreis sind wir über das Nahverkehrsgesetz Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs. Dazu haben wir Konzessionsverträge unter anderem mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar geschlossen, deren Geschäftsgrundlage nun aufgrund des Pandemiegeschehens beeinträchtigt wurde. Es ist gut, solche Störungen gemeinsam zu bewältigen und ich danke dem Kreistag, dass er mir das Vertrauen ausgesprochen hat, vor diesem Hintergrund neue Vereinbarungen einzugehen,“ so Landrat Brechtel im Nachgang der Kreistagssitzung. Voraussetzung dafür, dass der Landkreis die Ausgleichsleistungen aufbringt ist eine hälftige Mitfinanzierung durch das Land. Die prognostizierten Mehrkosten für den Landkreis Germersheim betragen im Jahr 2022 157.238 Euro.