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Kreisverwaltung unterstützt Betriebe bei Landespreis-Bewerbung: Beispielhafte Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
17.09.2021 - Seit 1998 zeichnet das Land Rheinland-Pfalz jährlich Betriebe, Firmen oder Institutionen aus, die sich bei der Integration von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben auf vorbildliche Weise verdient gemacht haben. Die Kreisverwaltung in Germersheim unterstützt ab sofort Unternehmen bei der Bewerbung für diesen Landespreis und bei der Bearbeitung der Formulare. Landrat Dr. Fritz Brechtel appelliert daher an die Firmen im Kreis Germersheim, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen und fördern, sich mit der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen: „Unsere Wirtschaftsförderung und unsere Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen werden gemeinsam die relevanten Betriebe darin unterstützen, mit der Bewerbung erfolgreich zu sein. Denn neben einem attraktiven Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro können die jeweiligen Unternehmen unter Umständen auch von einer besseren Reputation und einer exquisiteren Marktpositionierung profitieren.“
Wenn Geschäftsinhabende schwerbehinderte Menschen beschäftigen und sich für eine Teilnahme bei der Ausschreibung des Landespreises interessieren, können sie sich entweder mit Maria Farrenkopf von der Wirtschaftsförderung im Kreis Germersheim (m.farrenkopf@kreis-germersheim.de, Tel. 07274-53-218) oder Miriam Spieß, hauptamtliche kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen (m.spiess@kreis-germersheim.de, Tel. 07274-53-429) in Verbindung setzen. Für die Bewerbung genügt eine Beschreibung oder eine Vorstellung des betrieblichen Engagements, weitere Bewerbungsunterlagen werden vorerst nicht benötigt. Alle Angaben, die relevant sein könnten, werden im Beratungsgespräch mit den genannten Kreisverwaltungsmitarbeiterinnen geklärt und in den Antrag aufgenommen.
Bewerbungen und Vorschläge für den Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen müssen bis zum 26. November 2021 eingereicht werden, daher bittet die Kreisverwaltung um Kontaktaufnahme bis spätestens 19. November 2021. Die Auswahl trifft am Ende eine Jury, die sich aus Mitgliedern des Beratenden Ausschusses beim Integrationsamt in Mainz zusammensetzt.