- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Termine online
- Online Dienste
- Landkreis
Land stimmt Vorschlag der Landräte und des OBs zu: Impf-Sonderregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste
30.01.2021 - „Für Pflegekräfte im ambulanten Pflegedienst ist das eine sehr gute Nachricht. Wir bedanken uns beim Land, dass es unserem Vorschlag gefolgt ist und nun auch diese wichtige Berufsgruppe wie anderes medizinisches Personal die Möglichkeit bekommt, sich priorisiert bei Sonderterminen impfen zu lassen“, so die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch.
Am Donnerstag, 28. Januar 2021, haben die drei Verwaltungschefs eine entsprechende Zusage aus dem Ministerium erhalten. Darin heißt es, dass in der Online-Terminvergabe in Kürze ein Formular für die Anmeldung von Gruppen zur Vefügung gestellt werde, „mit dem sich mehrere Personen eines ambulanten Pflegedienstes anmelden können.“
Seefeldt, Hirsch und Brechtel hatten sich in den Wochen zuvor dafür stark gemacht, dass unabhängig von der Frage eines geeigneten Impfstoffs, der zu Hause verimpft werden kann, das Pflegepersonal der ambulanten Pflegedienste unbedingt in die höchste Priorität der zu Impfenden aufgenommen werden muss. „Das musste dringend geregelt werden. Das Pokerspiel, dass sich jede Fachkraft eines mobilen Pflegedienstes selbst bemühen musste, über die Hotline überhaupt einen Termin zu bekommen, war nicht akzeptabel“, so die Kommunalchefs, „Schließlich geht es hier um den beidseitigen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste und der hochbetagten Menschen. Ambulante Pflegekräfte werden dringend gebraucht, es ist ein hohes Versorgungsrisiko, wenn sie krankheits- oder quarantänebedingt ausfallen.“
Die Kreischefs und der Stadtchef begrüßen die neue Regelung, dass sich diese Pflegekräfte gesammelt für spezielle Impftermine anmelden können.
Hintergrund
Bei der Impfpriorität wurde den ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit eingeräumt, sich impfen zu lassen, jedoch nicht im Verbund. Das bedeutet für diejenigen, die sich nicht sofort am 4. Januar 2021 anmelden konnten, dass sie keinen Termin bekommen haben. Jede Pflegekraft muss sich in Eigenverantwortung um einen Termin kümmern. Alleine in der Sozialstation Landau hatte das zur Folge, dass bisher lediglich 8 von 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Impftermin erhalten haben.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz.
Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.