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Landeswohnraumförderung über die ISB: Zeitgemäßes Wohnen zu bezahlbaren Preisen
26.01.2021 - Deutschlandweit steigen die Preise für Immobilien und Grundstücke, zudem sind viele bestehende Wohngebäude in die Jahre gekommen. Damit zeitgemäßes Wohnen in Rheinland-Pfalz für Gering- und Normalverdiener erschwinglich bleibt, unterstützt sie das Land über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit den Programmen der Wohnraumförderung. Antragsberechtigt sind alle Haushalte, deren jährliches Gesamteinkommen innerhalb der im Landeswohnraumförderungsgesetz definierten Einkommensgrenzen liegt – ein Ehepaar mit zwei Kindern ist beispielsweise bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 82.000 Euro förderfähig.
Den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen
Mit dem nachrangig besicherten ISB-Darlehen Wohneigentum lässt sich die Finanzierung der Hausbank bei Bau oder Erwerb selbst genutzter Immobilien ergänzen und die monatliche Belastung langfristig reduzieren. Die Darlehen sind mit Zinsfestschreibungen für wahlweise zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre oder bis zur Vollrückzahlung erhältlich. So fallen derzeit bei einer zehnjährigen Zinsfestschreibung jährliche Zinsen von 0,1 Prozent an, bis zur Vollrückzahlung sind es niedrige 1,0 Prozent pro Jahr. Außerdem unterstützt das Land die Rückzahlung der Darlehen mit Tilgungszuschüssen – je nach Haushaltseinkommen in Höhe von 5,0 beziehungsweise 7,5 Prozent der Darlehenshöhe. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn im Haushalt Menschen mit Schwerbehinderungen leben, sind Zusatzdarlehen möglich.
Modernisieren mit Rabatt
Wer seine Wohnimmobilie rechtzeitig saniert und an heutige Standards anpasst, kann ihren allgemeinen Wert und Komfort deutlich erhöhen, die Nutzung im Alter ermöglichen und zukünftig Energiekosten minimieren. Für die Finanzierung von Baumaßnahmen, die zur Einsparung von Wasser und Energie führen, die Barrierefreiheit herstellen oder Einbrechern die Arbeit erschweren, vergibt die ISB zinsgünstige Nachrangdarlehen, die dank großzügiger Tilgungszuschüsse nicht komplett zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe des Darlehens hängt von der im Haushalt lebenden Personenzahl ab und beträgt im Fall der oben genannten Familie maximal 60.000 Euro, die Zinsen liegen aktuell bei einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 0,1 Prozent p.a. Je nach Jahreseinkommen ergänzt ein Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent die Förderung.
Antragstellung und kostenfreie Beratung
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der ISB. Interessierte finden unter www.isb.rlp.de und www.modernisieren-mit-rabatt.de weitere Informationen und können unter der Telefonnummer 06131 6172-1991 einen Termin zur kostenfreien Beratung vereinbaren.
Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Interessierte außerdem unter www.kreis-germersheim.de oder telefonisch bei der Kreisverwaltung unter 07274-53284 und 07274-53286.