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Landtagswahl: Landräte und OB weisen auf die Möglichkeit der Briefwahl hin – Prüfanträge an Landeswahlleiter gestellt
02.02.2021 - In sechs Wochen findet die Landtagswahl statt und auch wenn die Fallzahlen langsam sinken, so gibt das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen noch keinen Grund zum Aufatmen: Deshalb weisen die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW),
Dr. Fritz Brechtel (GER) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch die Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit einer Briefwahl hin. Im Einvernehmen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern haben sie darüber hinaus Prüfanträge beim Landeswahlleiter gestellt, der beurteilen soll, ob die Landtagswahl in den Wahlkreisen 49 (Südliche Weinstraße), 50 (Landau), 51 (Germersheim) und 52 (Wörth) verfassungsrechtlich als reine Briefwahlen durchgeführt werden könnten.
Die Kreischefs und der Stadtchef, die zugleich Kreiswahlleiter für die jeweiligen Wahlkreise sind, betonen: „Die Kreisspitzen und die Stadtspitze sowie alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Verbandsgemeinden und Städte sowie die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in der Stadt Landau haben sich dafür ausgesprochen, die Möglichkeit einer reinen Briefwahl prüfen zu lassen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst wenige Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes haben. Wir können nicht in die Glaskugel schauen und auch wenn der Inzidenzwert keine Rolle bei der Bewertung der Coronalage am Wahltag spielen soll, ist es doch unwahrscheinlich, dass bei der in den Wahlkreisen vorherrschenden epidemiologischen Lage in rund sechs Wochen ein Inzidenzwert vorliegt, der unter 50 liegt. Wir denken hier an den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer“, so die Landräte Dietmar Seefeldt, Dr. Fritz Brechtel und OB Thomas Hirsch. Sechs Wochen vor der Wahl bestehe die Möglichkeit, die Weichen für eine Briefwahl am Wahltag zu stellen und dies zu genehmigen.
Bei einer angeordneten Briefwahl müssten die Bürgerinnen und Bürger zur Beantragung der Briefwahl die Verwaltungen nicht aufsuchen, weil die Wahlberechtigten die Unterlagen direkt nach Haus übersandt bekämen. Somit würde eine persönliche Vorsprache entfallen und auch die Wahlmöglichkeit in den Verbandsgemeinden und Städten, die nach dem Landeswahlgesetz vorgehalten werden muss.
Sollte der Landeswahlleiter zu dem Ergebnis kommen, dass eine reine Briefwahl verfassungsrechtlich nicht möglich ist, sehen Seefeldt, Brechtel und Hirsch die Abstimmung per Brief als wichtigen Schritt zur Pandemiebekämpfung: „Wir sind einhellig der Meinung, dass die Briefwahl die Möglichkeit bietet, um nichterforderliche Kontakte und weitere Ansteckungen zu vermeiden und um sich und andere zu schützen.“
Unabhängig vom Ausgang des Prüfantrags können ab sofort die Briefwahlunterlagen bei den jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen beantragt werden.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz. Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.