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Neue Corona-Regeln seit heute, Mittwoch, 24. November: Land erlässt 28. Corona-Bekämpfungsverordnung
24.11.2021 - Seit heute, Mittwoch, 24. November 2021, gelten neue, landesweit einheitliche Corona-Regeln. Vor allem für Nicht-Geimpfte sind die Vorgaben strenger. Das bisher geltende Warnstufensystem anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt. Stattdessen ist nach der
28. Corona-Bekämpfungsverordnung allein die landesweite „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ (Zahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Damit gilt seit Mittwoch landesweit u.a. für Veranstaltungen, in der Gastronomie und für Dienstleistungen die 2G-Regel, das heißt zugelassen sind nur geimpfte und genesene Personen.
Neu geregelt ist beispielsweise:
3G-Regel am Arbeitsplatz
Nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dürfen an ihren Arbeitsplatz. Die Einhaltung der 3G-Regel muss vom Arbeitgeber kontrolliert und dokumentiert werden. Die Arbeitgeber stellt weiterhin mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit zur Verfügung. Homeoffice soll, wo nötig, ermöglicht werden.
3G-Regel im ÖPNV
Im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs gelten zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regeln. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen bei der Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen (nicht älter als 24 Stunden). Schülerverkehre sind davon ausgenommen.
2G-Regel bei Veranstaltungen, Gastronomie, Hotels und körpernahe Dienstleistungen
in geschlossenen Räumen
Es gilt 2G. Zuzüglich dürfen Minderjährige mit einem Test teilnehmen. Es gelten weiterhin die Maskenpflicht, die bei Einnahme eines festen Platzes oder beim Verzehr von Speisen und Getränken entfällt, sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. Ein Hygienekonzept muss durch den Veranstalter vorgehalten werden.
im Freien
Hier wird danach differenziert, ob ein fester Platz eingenommen wird. Wenn ein fester Platz eingenommen wird und eine Einlasskontrolle oder Vorverkauf der Tickets erfolgt, gelten die Regelungen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Gibt es keinen festen Platz, gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, die Maskenpflicht.
Sport im Innenbereich
Training und Wettkampf im Sport sind für Kinder bis 12 Jahren und drei Monaten ohne Einschränkung zulässig. Ältere Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen einen Testnachweis. Volljährige Personen dürfen am Training und Wettkampf nur teilnehmen, wenn sie geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind.
Kostenloses Testen bis zum 20. März 2022
Bürgertests sind wieder kostenlos. Genesenen- und Testzertifikate werden verstärkt auf ihre Echtheit kontrolliert.
„Bei nicht-geimpften Personen, verläuft eine Corona-Erkrankung häufiger wesentlich schwerer als bei geimpften Personen. Zudem weisen Sie ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Das sind wissenschaftliche Tatsachen. Dass es auch Ausnahmen gibt, bestreitet keiner, widerlegt dies jedoch nicht. Daher appelliere ich nochmals: Lassen Sie sich impfen! Das Landes-Impfzentrum in Wörth durfte wieder öffnen. Die hohe Nachfrage nach Impfterminen bestätigt uns darin, dass die Entscheidung und unsere Forderung nach Öffnung richtig waren. Jetzt bauen wir die Personalkapazitäten weiter aus, damit wir noch mehr Impfungen pro Tag anbieten können. Also: Registrieren Sie sich!“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Die Anmeldung für einen Impftermin erfolgt über die Landesseite im Internet, www.impftermin.rlp.de oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800-5758-100. Das Landesimpfzentrum befindet sich in der Mobilstraße in Wörth. Es werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen durchgeführt.
Die neuen Corona-Regel sind detailliert in der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nachzulesen. Diese und weitere Informationen gibt es auf der Seite des Landes, www.corona.rlp.de, oder auf der Seite des Kreises unter www.kreis-germersheim.de. Sobald sich die landesweite „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ ändert, also unter 3 fällt bzw. über 6 und mehr steigt, wird das Land die Verordnung neu anpassen.