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Tag fünf unter 100– Inzidenzwert im Landkreis Germersheim - Ab Donnerstag weitere Lockerungen – Vieles ist wieder möglich
11.05.2021 - „Der Inzidenzwert für den Landkreis Germersheim liegt heute den fünften Tag in Folge unter 100. Ab Donnerstag dürfen wir die Corona-Maßnahmen weiter lockern! Keine Ausgangssperre mehr, Außengastronomie und viele Geschäfte werden geöffnet! Der Dank gilt allen Menschen im Landkreis, die ein rücksichtsvolles Miteinander pflegen und die AHA-Regeln auch weiterhin einhalten. Bitte bleiben Sie geduldig und rücksichtsvoll, damit wir die Maßnahmen nicht wieder verschärfen müssen, sondern noch weiter in Richtung Lockerungen gehen können“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 100 liegt, tritt die „Bundesnotbremse“ außer Kraft. Ab Donnerstag, 13. Mai 2021, gelten im Landkreis Germersheim damit die Regelungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz.
„Es ist ein Lichtblick für die Menschen in unserem Landkreis, dass es ab Christi Himmelfahrt zu weitere Lockerungen kommt“, so der Kreischef. Unter anderem sieht die Landesverordnung diese Lockerungen vor:
Öffnung der Außengastronomie u.a. mit Abstandsgebot zwischen den Gästen und den Tischen des Lokals, Vorausbuchung und tagesaktuellem negativen Corona-Schelltest. Die Regelungen für „Private Zusammenkünfte“ – zwei Haushalte mit maximal fünf Personen – gilt weiterhin auch für den gemeinsamen Besuch im Biergarten.
Sport: Auch im Sport ist die kontaktfreie Sportausübung wieder möglich, das gilt auch für Bereiche des Fußballtrainings, bei dem Abstand gehalten werden kann. Hallensport ist im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich, wenn Abstand eingehalten und die Personenbegrenzung von einer Person auf 40qm nicht überschritten wird. Außerdem ist für maximal 20 Kinder Sport im Freien auch ohne Abstand möglich.
Der gesamte Einzelhandel kann unter Beachtung der Hygienevorschriften und der Kundenzahlbeschränkung entsprechend der Verkaufsfläche (eine Person je angefangene 10 qm der ersten 800 qm Verkaufsfläche; darüber hinaus eine Person je angefangene 20 qm) öffnen. Terminvereinbarung und Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses entfällt. Es gelten dann die gleichen Bedingungen wie bisher in den Lebensmittelgeschäften. Vorgaben wie „Click & Meet“ entfallen.
Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen und nur mit Tragen von FFP-2-Masken oder medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken) zulässig. Dazu zählen u.a. Optikerinnen und Optikern, Hörakustikerinnen und Hörakustikern, Friseurinnen und Friseuren, Fußpflege, Podologie, Logopädie, Physio- und Ergotherapie, Rehabilitationssport und Funktionstraining, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios. Sofern die Maske aufgrund einer Dienstleistung, wie z. B. bei bestimmten Kosmetikanwendungen oder der Bartrasur nicht getragen werden kann, muss durch den Kunden ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Tourismus: Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann wieder erlaubt. Übernachtungen in Hotels sind auch „kontaktarm“ möglich, wenn zum Beispiel Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig.
Die Ausgangssperre fällt weg.
Bei aller Freude über die sinkenden Infektionszahlen appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel eindringlich: „Lassen Sie uns weiterhin die Regeln der Pandemiebekämpfung einhalten, damit wir nicht durch Nachlässigkeit die gute Entwicklung der letzten Wochen aufs Spiel setzen.“
Informationen zum Thema Coronavirus und zur aktuellen Lage gibt es auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de, die geltenden Regel und die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ist u.a. direkt auf der Seite des Landes zu finden, https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/.