- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Landkreis
- Termine online
Testpflicht bei Präsenz-Gremien des Landkreises
Tagesaktueller Antigen-Schnelltest für Teilnahme erforderlich
Germersheim, 29. April 2021. Ab kommender Woche besteht für alle Präsenz-Gremiensitzungen des Landkreises Germersheim eine Testpflicht. „Wir wollen Präsenzsitzungen zwar auf ein notwendiges Maß reduzieren, respektieren mit der Entscheidung, eine Testpflicht einzuführen, gleichzeitig den Willen vieler Gremienmitglieder, wichtige Themen und Entscheidungen für den Landkreis nicht ausschließlich digital zu diskutieren“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Damit muss jede Person, die an einer Gremiensitzung in Präsenzform teilnehmen möchte, ein tagesaktuelles negatives Testergebnisses (nicht älter als 24 h) vorlegen. Dies gilt für Gremienmitglieder, interessierte Öffentlichkeit oder Verwaltungsmitarbeiter gleichermaßen. Diese Entscheidung wurde auf Grundlage der Landkreisordnung § 29 (2) getroffen.
Ein solcher Test kann kostenfrei bei allen kommunalen Testzentren als PoC-Tests erfolgen.
„Sollte ausnahmsweise ein Teilnehmer der Ausschusssitzung keinen aktuellen Corona-Test vorlegen können, besteht die Möglichkeit, vor Beginn der Ausschusssitzung einen Selbsttest durchzuführen. Die Selbsttests stellt die Kreisverwaltung zur Verfügung“, so Landrat Brechtel. Für diesen Fall wird besagter Personenkreis gebeten, mindestens 15 bis 20 Minuten vor Sitzungsbeginn zur Durchführung des Tests vor Ort zu sein.
Nicht testen lassen müssen sich Personen, die bereits zweimal geimpft sind und die zweite Impfung vor mindestens 14 Tage erfolgt ist. In diesen Fällen muss der Impfnachweis vorgelegt werden.
Die erste Gremiensitzung des Landkreises, die unter diese Testpflicht fällt, ist der Jugendhilfeausschuss am Dienstag, 4. Mai 2021, 14.30 Uhr, 15 Uhr, in der Bienwaldhalle Kandel, Schubertstraße 7, 76870 Kandel.