Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2022

21.12.2021 - Anträge, Teil 2, für EU-Umstrukturierung 2022 vom 3. bis 31. Januar elektronisch stellen

Ab Montag, 3. Januar, können Anträge, Teil 2, für die Teilnahme am EU- Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen bis spätestens Montag, 31. Januar 2022, bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingereicht werden (Ausschlussfrist). Für Flächen im Weinbergsflurbereinigungsverfahren (nur außerhalb des Landkreises Germersheim) gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Diese endet spätestens am Montag, den 2. Mai 2022.

Die Antragstellung, Teil 2, erfolgt 2022 online über das bewährte WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter https://wip.lwk-rlp.de. Dort ist auch die Richtlinie für das Antragsverfahren hinterlegt.

Die Antragstellung über das WIP erleichtert durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für die elektronisch erfassten und versandten Daten muss das automatisch erzeugte PDF-Dokument (Datenträgerbegleitschein) nur noch ausgedruckt und unterschrieben fristgerecht bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, eingereicht werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im Antragsverfahren, Teil 1, beantragt wurden. Ein „Nachmelden“ nicht beantragter Flächen des Teiles 1 ist nicht mehr möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen. Eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche ist nicht mehr möglich. Die Fördersätze in 2022 lauten wie folgt:

Maßnahmen 31 und 41: 10.000 €/ha       (Flachlagen)

Maßnahmen 32 und 42: 19.000 €/ha       (Steillagen)

Maßnahmen 34 und 44: 21.000 €/ha       (Steilst- und Terrassenlagen)

Maßnahmen 33 und 43:   9.000 €/ha      (Extensive Anlagen)

Maßnahme 51:              32.000 €/ha       (Handarbeitsmauersteillagen)

Maßnahme 52 und 62:     6.000 €/ha      (Nutzung gebrauchter Materialien)

Maßnahme 53:              24.000 €/ha       (Neuanlage von Querterrassen)


Ab 2022 kann der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden. Für die Pflanzung 2022 verbleibt bei allen Maßnahmen der Wechsel der Rebsorte, ab 2023 sind neue Maßnahmen geplant.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar. Bei weiteren Fragen gibt bei der Kreisverwaltung Herr Römer, Tel. 07274/53-358, gerne Auskunft.