Umstruktutierungsprogramm 2021-2022 für Rebflächen

02.09.2021 - Antragszeitraum Herbst 2021: 01. – 30. September 2021

Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 können jetzt bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt werden. Die Antragstellung für den Teil 1 des Antragsverfahrens ist vom 1. bis 30. September 2021 möglich.

Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2021 oder im Frühjahr 2022 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Rodebescheide aus den Vorjahren, verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.

Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen (wip.lwk-rlp.de). Wer noch kein Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Der Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen bis spätestens 30. September 2021 bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung eingereicht werden.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt Anfang Dezember durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim

http://www.kreis-germersheim.de/agrar