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Unterstützung zu Mehrgefahrenversicherung Hagel und Frost im Weinbau
Antragsverfahren auf Gewährung einer Unterstützung zur Mehrgefahrenversicherung Hagel und Frost nach der Landesverordnung über die Unterstützung von Ernteversicherungen im Weinbau eröffnet
Die Anträge auf Gewährung einer Unterstützung zur Mehrgefahrenversicherung Hagel und Frost nach der Landesverordnung über die Unterstützung von Ernteversicherungen im Weinbau im Jahr 2021 können bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, bis spätestens 30. Juni 2021 gestellt werden.
Rheinland-Pfalz wird ab diesem Jahr die Mehrgefahrenversicherungen gegen Schäden durch Hagel und Frost mit Mitteln aus dem Nationalen Stützungsprogramm unterstützen. Winzer, die das Ernterisiko durch den Abschluss einer kombinierten Hagel-/Frostversicherung für ihre Ertragsrebflächen mindern wollen, können aus dem EU-Programm einen Prämienzuschuss erhalten. Die Höhe der Unterstützung beläuft sich auf 50 Prozent der gezahlten Versicherungsprämie, jedoch höchstens 200 Euro je Hektar und Jahr.
Die entsprechende Landesverordnung ist rückwirkend zum 1. Februar dieses Jahres in Kraft getreten.
Bezuschusst werden Prämienzahlungen für Mehrgefahrenversicherungen gegen die Risiken Hagel und Frost, die bis spätestens 30. Juni erfolgt sind.
Hat ein Erzeuger seine Flächen bei mehreren Versicherungsunternehmen gegen Hagel- und Frostschäden versichert, ist für jedes Versicherungsunternehmen ein eigener Antrag einzureichen. Es ist jedoch zu beachten, dass dieselbe Bewirtschaftungseinheit nur bei einem Versicherungsunternehmen gegen die beiden Risiken versichert sein darf.
Unterstützungen unter 200 Euro je Antrag werden nicht gewährt.
Antragsteller können das Versicherungsunternehmen, bei dem der Versicherungsvertrag besteht, zur elektronischen Übermittlung der erforderlichen Nachweise mittels Datensatz bevollmächtigen. Die Daten können dann in die Landwirtschaftliche Datenbank eingespielt werden und stehen den Mitarbeitern der Kreisverwaltungen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Dies spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand deutlich. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz bittet die Antragsteller daher, diesen Service der Versicherungsunternehmen nach Möglichkeit anzunehmen. In diesem Fall muss der Antragsteller nur das Antragsformular an die Kreisverwaltung übersenden, die papierhafte Vorlage von Nachweisen wie Versicherungsvertrag und Zahlungsbelegen entfällt. Das Versicherungsunternehmen benötigt eine Kopie des Antragsformulars um die elektronische Übermittlung der Vertrags- bzw. Antragsdaten durchführen zu können.
Nähere Informationen und Erläuterungen zum Verfahren (Antragsformular sowie ausführliches Merkblatt zum Download) sind zu finden unter: https://s.rlp.de/mehrgefahren
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.