Vogelgrippevirus H5N8

Geflügel muss ab sofort im Stall bleiben

02.02.2021 - Kreisverwaltung erlässt Allgemeinverfügung

Derzeit gibt es im Landkreis Germersheim noch keinen Nachweis des Vogelgrippevirus H5N8. Da er aber bei mehreren verendeten Vögeln in einem Vogelpark im Nachbarlandkreis nachgewiesen wurde, muss entlang der Rheinschiene im Landkreis Germersheim alles Geflügel in gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die dazu von der Kreisverwaltung erlassene Allgemeinverfügung gilt ab 3. Februar 2021. Von der Aufstallungsanordnung betroffene sind drei Betriebe mit jeweils mehr 1000 Tieren sowie ca. 220 sonstige Geflügelhaltungen, bspw. Hobbytierhaltungen, betroffen.

„Noch gibt es in unserem Landkreis keinen Nachweis des Vogelgrippevirus. Leider gib es kein milderes Mittel al die Aufstallung, um der Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest im Vorfeld Paroli zu bieten“, erläutert Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich bitte alle betroffenen Geflügelhalter um Verständnis und ihre Mithilfe. Denn die Tierseuche ist hochansteckend und kann ganze Vogelbestände vernichten.“

Da ein direkter oder indirekter Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel als sehr wahrscheinlich gilt, hat die Kreisverwaltung verfügt, dass sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort in unterm genannten Gebiet ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer rundum gesicherten Vorrichtung zu halten ist. Diese Vorrichtung muss nach oben gegen Einträge (z.B. Wildvogelkot) geschützt und mit einer Seitenabgrenzung gesichert sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Schutzvorrichtung, Voliere). Netze oder Gitter zur Abgrenzung nach oben dürfen eine maximale Maschenweite von 25 mm aufweisen.

Durch die geografische Lage des Landkreises Germersheim entlang des Rheins und den vorhandenen vielfältigen Gewässer, Feuchtbiotope und wasserreichen Naturschutzgebieten gibt es eine Vielzahl von Gebieten, die als Sammel-, Rast- und Brutplätze von Wasservögeln genutzt werden und folglich ein Risikogebiet darstellen können. Die Aufstallungsverordnung gilt von der nördliche bis zur südlichen Kreisgrenze, im Osten bildet der Rhein die Grenze. Im Westen verläuft sie entlang der Bahnlinie Wörth-Lauterbourg Richtung Norden, bei Neuburg am Rhein westlich der Bahnlinie einschließlich dem Bereich „Tankgraben“, der Bahnlinie folgend bis zur Schnittstelle mit der Rheinstraße in Hagenbach, fortführend als Friedenstraße, dann der L 540 nach Norden folgend durch Wörth entlang Bahnhofstraße und Ludwigstraße bzw. Luitpoldstraße, fortführend als L 540 nach Norden bis zur Ausfahrt B 9 Jockgrim, Industriegebiet Wörth-Oberwald. Von dieser Schnittstelle folgt die Aufstallungsgrenze der B 9 nach Norden bis zur Kreisgrenze Germersheim. (Vgl. Karte)

Die Veterinäre der Kreisverwaltung weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Geflügelhalter, der sein gehaltenes Geflügel noch nicht gemeldet hat, dies unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, anzeigen muss, Tel. 07274 / 53-305, E-Mail: veterinaeramt@kreis-germersheim.de oder mittels Vordruck, der auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim, www.kreis-germersheim.de/tierhaltung.

Auch ergeht die dringende Bitte, dass tot aufgefundenes wildes Wassergeflügel sowie Greifvögel der Kreisverwaltung, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, gemeldet wird. „Bitte berühren Sie keine Wildvogelkadaver und informieren Sie uns lediglich darüber. All diese Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung des hochansteckenden Vogelpest-Erregers zu verhindern“, ergänzt Landrat Brechtel.

Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung (Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 5/2021 des Landkreises Germersheim) ist auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de/amtsblaetter, zu finden.

Aufstallungsgebiet

Allgemeinverfügung (Tierseuchenrechtliche Anordnung)